Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
IT-Stelle endlich Neubewertet und nun steh ich da
WasDennNun:
Durch die Änderung der EGo zu, 1.1.2021 ist das durchaus korrekt es für diejenigen die einen Antrag gestellt haben und die vor dem 1.1.2021 angestellt waren.
bei dir handelt es sich aber ganz ordinär um einen Eingruppierungsirrtum, da du im Mai 2021 nach der neuen EGO eingruppiert bist.
Und zwar 9b Stufe 3
Nix Höhergruppierung, da sollen die mal ihr Hirn anschalten.
Allerdings ist für mich unklar auf welcher Grundlage du September 2021 die Zahlung rückwirkend bekommst.
(wegen §37)
Wann hast du den da was geltend gemacht, so dass die 6 Monatsfrist vom §37 tickt.
Klingt nach wischi waschie Willkür (in dem Fall evtl. zu deinen gunsten)
browny:
Im März 2022 habe ich eher durch Zufall mitbekommen das der juristischen Referendar an den Neubewertungen der IT-Stellen arbeitet.
Auf Nachfrage ob das auch für meine Stelle gemacht wird, wurde das mit ja beantwortet und mir der Hinweis gegeben ich sollte mal sicherheitshalber meine Ansprüche nach §37 geltend machen, da eine 9B sehr sicher rauskommen wird.
Hab von unserer Personalstabsfrau dann einen Vordruck erhalten den ich ausgefüllt habe, liegt auch auf Arbeit, falls Du genau wissen möchtest was da drin stand.
So pi mal Daumen, ich gehe davon aus das ich eine 9B oder 9A bekomme und melde hiermit meine Ansprüche nach §37 ab 01.05.2021 an. So ganz grob aus dem Kopf.
Ach ja, die BAK es waren so grob 25 Seiten, wurde mit mir Ende März 2022 besprochen und geprüft ob noch irgendwas fehlt und die musste ich unterschreiben. Hat das evtl. irgendwelche Auswirkungen auf was die sich jetzt berufen?
Die alt gedienten Kollegen, die vor 01.01.2021 angefangen haben, und von der 9B in die 10 und zum Teil in die 11 gekommen sind haben die fast identischen Schreiben bekommen. Die Stimmung ist grade so ein bisschen im Keller.
WasDennNun:
--- Zitat von: browny am 05.01.2023 19:44 ---Im März 2022 habe ich eher durch Zufall mitbekommen das der juristischen Referendar an den Neubewertungen der IT-Stellen arbeitet.
Auf Nachfrage ob das auch für meine Stelle gemacht wird, wurde das mit ja beantwortet und mir der Hinweis gegeben ich sollte mal sicherheitshalber meine Ansprüche nach §37 geltend machen, da eine 9B sehr sicher rauskommen wird.
--- End quote ---
Fein, dann scheint das ja save zu sein.
--- Zitat ---Die alt gedienten Kollegen, die vor 01.01.2021 angefangen haben, und von der 9B in die 10 und zum Teil in die 11 gekommen sind haben die fast identischen Schreiben bekommen. Die Stimmung ist grade so ein bisschen im Keller.
--- End quote ---
Bei denen ist es ja so, dass sie wenn sie den Antrag auf Anwendung der neuen EGO gestellt haben, ab den 1.1.21 dann nach der neuen EGO eingruppiert werden und entsprechend höhergruppiert werden zum 1.1.21.
Wieso da bei denen die Stimmung im Keller ist ist mir unklar (Ahnungslosigkeit?)
Denn sie wären ohne Antrag dann noch in der alten EGO.
Und mit Antrag hätten sie ab Antragstellung sofort ihr Entgelt nach der neuen EGO bekommen müssen und einklagen können (oder zumindest einfordern wg. §37).
Wenn die also jetzt nicht rückwirkend ab dem 1.1.21 ihr Geld bekommen, dann sind sie selbst Schuld sich so lange verarschen zu lassen, da der AG und sie selbst seit 2019 von der neuen EGO wussten (hätten wissen müssen) und sich schon vorher eine Meinung hätte bilden können (sollen).
Bei dir ist es so, dass du von Anfang an in der neuen EGO eingruppiert bist und daher nix mit HG und stufen Verlust, sondern Stufe 3 zur Einstellung und basta
browny:
Hallo wasdennnun,
Erst einmal vielen Dank für deine Ausführungen!
Ich verstehe Dich so, das ich eine „nette“ Antwort, mit den von dir und isie aufgeführten Argumentationen an den Adressaten des Schreiben zurück schicke. Ich vermute das ich dass nicht als Widerspruch sondern als Forderung formulieren sollte?
Sollte ich eine Frist setzen?
Ich gehe davon aus das ich auch ab 01.05.2021 auf die Nachzahlung bestehen kann aufgrund des Antrags nach §37?
Oh Man, fragen über Fragen, tut mir echt leid aber das ist auch ein Mist.
Völlig vergessen, ich hab noch eine Vertragsänderung erhalten, in dieser steht das ich ab 01.05.2021 die 9B erhalte, soll ich bitte unterschreiben und an den Personalservice zurückschicken. Zur Stufe steht nichts dabei, war in meinem Arbeitsvertrag aber auch nicht enthalten, die wurde mir mündlich mitgeteilt.Sieht genauso aus wie die erste Seite von meinem Arbeitsvertrag. Soll ich das wirklich unterschreiben oder erst abwarten was auf mein Schreiben passiert?
Ich würde Dir morgen gerne noch ein PM zukommen lassen, ist das ok @wasdennnun ?
Na ja, einen Antrag hat keiner gestellt. Das wurde quasi durch die Amtsleitung und unserem Personalstab in Absprache mit dem Personalservice initiiert, da die Neubewertungen zum 01.01.2021 nicht erfolgt sind. Also ist man auf die Idee mit dem juristischen Referendar gekommen.
Und jetzt wurden alle beglückt und vor vollendete Tatsachen gestellt. Bei einigen wurden im Dezember schon die Nachzahlungen gezahlt und wenn ich höre das für 2022 jeden Monat Minusbeträge abgezogen wurden, wird mir Angst und Bange. Deswegen auch die etwas schlechte Laune bei den Kollegen.
Isie:
Wenn die Korrektur der Entgeltgruppe bzw. die Höhergruppierung auf Antrag zu Überzahlungen geführt hat, gilt für die Rückforderung ebenfalls die Ausschlussfrist. Der Antrag auf Höhergruppierung nach der neuen EGO ist weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber fristwahrend. Die Ausschlussfrist fängt mit der Antragstellung an zu laufen.
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