Autor Thema: [HB] Als Beamter in Teilzeit gehen + Teilzeitstelle in freier Wirtschaft  (Read 3664 times)

Hayzenbairg

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Liebe Community,

ich bin Beamter auf Lebenszeit in HB. Ich würde gerne zusätzlich zu meiner Beamtenstelle einer Nebentätigkeit in der freien Wirtschaft nachgehen. Soweit ich weiß, ist eine Nebentätigkeit im Durchschnitt im Umfang von einem Tag pro Kalenderwoche gestattet.

Besteht die Möglichkeit, (auf Antrag) mit der Beamtentätigkeit in Teilzeit zu gehen, um dann im größeren Umfang der Nebentätigkeit in der freien Wirtschaft nachzugehen, bspw. 50% Beamtenstelle + 50% angestellt oder selbstständig in der freien Wirtschaft?


Viele Grüße
Hayzenbairg

Tagelöhner

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Schon wieder jemand, der sein Beamtenverhältnis als halbherziges Arbeitsverhältnis versteht, und seinen sicheren Hafen nicht aufgeben will um so von den Vorteilen beider Welten zu profitieren.

Ich hoffe schwer, dass dein Dienstherr so einem Vorhaben den Riegel vorschiebt bzw. beamtenrechtlich entsprechend vorgesorgt hat, um so einer Verwässerung vorzubeugen.

Unter einer Treuepflicht gegenüber dem Dienstherr verstehe zumindest ich, dass sich der Beamte mit voller Hingabe ausschließlich seinen Hauptaufgaben widmet und nicht auf anderen Hochzeiten tanzt, weil ihm das genehm ist.

Meinereiner83

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Schon wieder jemand, der sein Beamtenverhältnis als halbherziges Arbeitsverhältnis versteht, und seinen sicheren Hafen nicht aufgeben will um so von den Vorteilen beider Welten zu profitieren.

Ich hoffe schwer, dass dein Dienstherr so einem Vorhaben den Riegel vorschiebt bzw. beamtenrechtlich entsprechend vorgesorgt hat, um so einer Verwässerung vorzubeugen.

Unter einer Treuepflicht gegenüber dem Dienstherr verstehe zumindest ich, dass sich der Beamte mit voller Hingabe ausschließlich seinen Hauptaufgaben widmet und nicht auf anderen Hochzeiten tanzt, weil ihm das genehm ist.

Wenn man zu der Sicherheit aber gerne auch Geld verdienen möchte (was aktuell in der Wirtschaft sehr gut möglich ist), ist das 50/50-Modell doch eine überdenkbare Idee.

Zudem wird es als Beamter nicht gewürdigt, wenn man mit voller Hingabe seinen Job in Vollzeit ausübt - weder die Bezahlung ist prickelnd (verfassungswidrig!) noch wird Leistung in irgendeiner Art und Weise anerkannt. Also warum denn nicht noch einen "schönen Job" annehmen, bei dem Leistung belohnt wird und man Geld verdienen kann!?


Tagelöhner

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Und noch einer, es entlarvt sich scheinbar einer nach dem anderen.

Ihr habt alle ganz offensichtlich nicht den Sinn mit allen Rechten und Pflichten hinter dem Beamtenverhältnis verstanden und verinnerlicht, sondern ihr habt den Weg rein aus Gründen der persönlichen Bevorteilung (monetär + Privilegen) eingeschlagen.

Warum soll es als Beamter nicht gewürdigt werden, wenn man sich mit voller Hingabe seiner Haupttätigkeit widmet. Dafür gibt es z.B. 100% Jobsicherheit, trotz aller Heuleskapaden immer noch eine gute Besoldung mit Rückendeckung des BVerfG, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, kostenlosen Schutz vor Dienstunfähigkeit, auskömmliche Pension uvm. Diese ganzen Dinge werden lediglich zur Selbstverständlichkeit reduziert und nicht mehr wertgeschätzt.

Wenn ihr jetzt alle so unzufrieden mit eurer Situation seid, wäre es nur konsequent die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zu beantragen und sich dann voll in die freie Wirtschaft mit allen Vor- und Nachteilen zu stürzen. Dann können einige mal sehen, wie stark dort Engagement gewürdigt wird oder auch nicht. Alles andere verdient keinerlei Respekt und zielt wie gesagt mal wieder nur auf den persönlichen Vorteil ab.
« Last Edit: 06.01.2023 09:05 von Tagelöhner »

DrStrange

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Warum soll es als Beamter nicht gewürdigt werden, wenn man sich mit voller Hingabe seiner Haupttätigkeit widmet. Dafür gibt es z.B. 100% Jobsicherheit, trotz aller Heuleskapaden immer noch eine gute Besoldung mit Rückendeckung des BVerfG, Fortzahlung der Bezüge im Krankheitsfall, kostenlosen Schutz vor Dienstunfähigkeit, auskömmliche Pension uvm. Diese ganzen Dinge werden lediglich zur Selbstverständlichkeit reduziert und nicht mehr wertgeschätzt.


Also von wenig Ahnung hast du ganz schön viel.
Was machst du eigentlich beruflich?

1. ist der Job nicht zu 100% sicher (merkt man zB als Polizist ganz schnell)
2. kostenloser Schutz vor Dienstunfähigkeit? Bitte mehr Informationen. Hab ich nämlich nicht.
3. Fortzahlung Bezüge im Krankheitsfall, hat auch der AN zumindest für 6 Wochen

Ich erlebe es, dass hochmotivierte Leute im öD anfangen, gute Ideen haben aber leider ganz schnell die Realität des öD sehen. Da ist "Jobsicherheit" und Geld nicht alles. Eine Arbeit, der man sein halbes Leben widmen muss, sollte schon Spaß machen. Und das sollten auch die Dienstherren verstehen.

Tagelöhner

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Zu 1)

Im Vergleich zu Jobs in der freien Wirtschaft, ist es "quasi" 100% sicher. Wer natürlich Straftaten begeht oder ein Magnet für Disziplinarverfahren ist, wird auch als Beamter keine 100% Jobsicherheit haben. Das sollte aber logisch sein und selbstverständlich, ohne mir dafür Ahnungslosigkeit vorwerfen zu müssen.

Zu 2)

Beamte können zusätzlich Versicherungen gegen Dienstunfähigkeit abschließen, schon klar. Gemeint ist damit, dass dies nicht notwendig ist, weil die grundsätzliche Absicherung durch das Beamtenverhältnis schon gut ist. Anders bei einem Arbeitnehmer, dem heutzutage immer der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung empfohlen wird, um nicht in das Existenzminimum abzustürzen.

Zu 3)

Sorry dieser Einwand ist eines komischen Foristen mit Doktortitel unwürdig. Fortzahlung für 6 Wochen eines AN mit der Absicherung eines Beamten überhaupt nur ins Verhältnis zu setzen, spiegelt lediglich wider, dass Du überhaupt kein Gespür mehr für Lebenswirklichkeiten hast.

Es fangen auch hochmotivierte Leute in der freien Wirtschaft an und werden dann von der Realität der Arbeitswelt auf den Boden der Tatsachen geholt. Das ist nichts, was der ÖD exklusiv für sich beanspruchen kann. Was glaubst Du, wie Statistiken entstehen, die von 2/3 - 3/4 an Arbeitnehmern sprechen, die innerlich gekündigt haben.

Das kannst Du besser DrStrange, leg nochmal einen drauf.

BalBund

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Wir haben hier: Einen völlig desillusionierten, offenbar bis ins Mark frustrierten Tagelöhner, der nicht mehr mit seinem inneren Unwillen klar kommt, dass auch Beamte Ansprüche an Leben und Besoldung erheben.

Wir haben nicht: Eine sinnvolle Antwort auf die Frage des TE.

Wir könnten jetzt: weiter trollen und uns dabei toll fühlen oder

eine Antwort geben: Nein, Hayzenberg, das von Dir angestrebte Modell ist nicht möglich. Dein Hauptamt ist und bleibt zeitlebens das des Berufsbeamten, egal mit wie viel % Du ein Teilzeitmodell fährst.

Ein Blick ins Gesetz, hier §97 BBG erklärt sodann (das bremische Analogum bitte ich selbst zu googeln)
Zitat
Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung

Schon aus der reinen Begrifflichkeit ist einschlägig, dass jede weitere Tätigkeit, die nicht zu einem Hauptamt gehörende Aufgaben, die aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen werden, niemals Parität mit diesem erlangen können. Tagelöhner mag Gift und Galle spucken, aber der Hinweis auf die Erfüllung des Amtes mit voller Hingabe ist in diesem Fall tatsächlich der Schlüssel.

Insofern: Nein, eine solche Konstellation wäre nur als Tarifbeschäftigter möglich.


Tagelöhner

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Wir haben hier: Einen völlig desillusionierten, offenbar bis ins Mark frustrierten Tagelöhner, der nicht mehr mit seinem inneren Unwillen klar kommt, dass auch Beamte Ansprüche an Leben und Besoldung erheben.

Bei soviel Psychoanalyse muss ich ja glatt mal ein paar Sitzungen auf dem Sofa in Deinem Büro vereinbaren. Sind noch Termine frei?  ;D

Mit dem Rest deines Beitrags gehe ich sonst ziemlich konform. Ich hatte allerdings keinerlei Intention zu trollen, ich habe dem TE lediglich auf andere Art vermittelt, dass er sich seiner Illusion im ÖD eine ruhige sichere Kugel schieben und gleichzeitig dann in der freien Wirtschaft dafür engagiert sein zu können, eher nicht hingeben braucht.

DrStrange

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Das kannst Du besser DrStrange, leg nochmal einen drauf.

zu 1) Dann solltest du präziser formulieren.
zu 2) Dann solltest du präziser formulieren.
zu 3) Ich denke schon, das ich ein Gespür für die Lebenswirklichkeit habe. Insbesondere für Leute, die immer nur die Vorteile aber nie die Nachteile des Beamtentums sehen wollen.

Und bitte beantworte doch mal die Frage: Was machst du beruflich? Beamter? TB? AN?


SwenTanortsch

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Liebe Community,

ich bin Beamter auf Lebenszeit in HB. Ich würde gerne zusätzlich zu meiner Beamtenstelle einer Nebentätigkeit in der freien Wirtschaft nachgehen. Soweit ich weiß, ist eine Nebentätigkeit im Durchschnitt im Umfang von einem Tag pro Kalenderwoche gestattet.

Besteht die Möglichkeit, (auf Antrag) mit der Beamtentätigkeit in Teilzeit zu gehen, um dann im größeren Umfang der Nebentätigkeit in der freien Wirtschaft nachzugehen, bspw. 50% Beamtenstelle + 50% angestellt oder selbstständig in der freien Wirtschaft?


Viele Grüße
Hayzenbairg

Das, was BallBund schreibt, solltest Du unter allen Umständen beachten, nicht zuletzt hinsichtlich des Umfangs der von Dir angedachten Nebenbeschäftigung. Gegebenenfalls sollte eine Nebenbeschäftigung geringeren Umfangs aber möglich sein, was Du im einzelnen zunächst prüfen bzw. prüfen lassen solltest. Dazu sind beide Sachverhalte zunächst einmal getrennt voneinander zu betrachten und erst in einem zweiten Schritt ggf. zusammenzuführen, ohne dass ich mich im bremischen Dienstrecht hinreichend genug auskenne, um Dir eine für Dich ausreichende Antwort geben zu können - von daher kommen hier jetzt nur allgemeine Darlegungen; Dein erster Weg sollte grundsätzlich der zu Deiner Personalvertretung sein, da diese für Dich zuständig und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Zunächst einmal müsste eine entsprechende Teilzeittätigkeit beantragt und genehmigt werden; die Arbeitszeit kann auch in Bremen um bis zu 50 % reduziert werden (hierbei wäre insbesondere § 61  BremBG zu beachten). Im zweiten Schritt müsste auf dieser Basis eine Nebenbeschäftigung nach § 1 (3) BremNVO im Sinne von § 5 (1) beantragt und genehmigt werden. Die von Dir hervorgehobene zeitliche Begrenzung bezieht sich offensichtlich zunächst einmal nur auf Nebentätigkeiten geringen Umfangs nach § 5 (4), um die es aber in Deinem Fall offensichtlich wohl auch zukünftig nicht gehen soll. Jener lautet:

"Die zur Übernahme einer oder mehrerer Nebentätigkeiten gegen Vergütung
erforderliche Genehmigung gilt allgemein als erteilt, wenn die Nebentätigkeiten insgesamt
geringen Umfang haben, außerhalb der Dienstzeit ausgeübt werden und kein gesetzlicher
Versagungsgrund vorliegt. Der Umfang einer oder mehrerer Nebentätigkeiten ist als gering
anzusehen, wenn die Vergütung hierfür insgesamt 100 Euro im Monat nicht übersteigt und
die zeitliche Beanspruchung durch eine oder mehrere Nebentätigkeiten in der Woche ein
Fünftel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit nicht überschreitet. In diesen Fällen ist
die Nebentätigkeit dem Dienstvorgesetzten vor ihrer Aufnahme anzuzeigen. Die Pflicht zur
Anzeige entfällt, wenn es sich um eine einmalige gelegentliche Nebentätigkeit handelt."

Zugleich dürfte es weitere Verwaltungsvorschriften zur Verordnung geben, die mir allerdings nicht bekannt sind. Ergo würde ich zunächst einmal das Gespräche mit Deiner Personalvertretung suchen, um die Rechtslage hinreichend zu klären und zu besprechen, ob und ggf. wie in Deiner Dienststelle in der Vergangenheit mit solchen oder ähnlich gelagerten Fällen verfahren worden ist. Auf dieser Basis würde ich im Anschluss ggf. dann das Gespräch mit Deinem entsprechenden Vorgesetzten suchen, um abzuklären, ob und unter ggf. welchen Bedingungen eine Zustimmung in beiden Sachverhalten jeweils erteilt werden würde. Eine Nebenbeschäftigung von 50 % wird sicherlich dabei nicht genehmigt werden, und zwar auch dann nicht, wenn eine Teilzeittätigkeit in Höhe von 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligt werden würde.

Tagelöhner

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zu 3) Ich denke schon, das ich ein Gespür für die Lebenswirklichkeit habe. Insbesondere für Leute, die immer nur die Vorteile aber nie die Nachteile des Beamtentums sehen wollen.

Und bitte beantworte doch mal die Frage: Was machst du beruflich? Beamter? TB? AN?

Ich sehe sicherlich nicht nur die Vorteile des Beamtenverhältnisses wenn ich schon von Rechten und Pflichten eines Beamtenverhältnisses spreche und dem TE offenlege, dass er bei seinem Vorhaben auch mal mit Nachteilen rechnen muss.

Deine Frage habe ich hier im Forum an irgendeiner Stelle schon ein mal beantwortet. Die erneute Beantwortung trägt an dieser Stelle überhaupt nichts zur Sache bei, aber soviel sei gesagt...ich habe im ÖD eine Innenansicht und kann daher oft aus Erfahrung einen Beitrag leisten.

NWB

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Und wir sind immer sehr dankbar über deine objektive und über die Maßen konstruktive Sichtweise. Was für eine Bereicherung.

Tagelöhner

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Und wir sind immer sehr dankbar über deine objektive und über die Maßen konstruktive Sichtweise. Was für eine Bereicherung.

Hier bietet es sich denke ich an Jean de la Bruyère zu zitieren:

„Wahrheiten, die man ganz besonders ungern hört, hat man ganz besonders nötig.“

In diesem Sinne: Schönes Wochenende liebe Mitforisten  ;)

Hayzenbairg

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Herzlichen Dank für die konstruktiven und trolligen Kommentare.

DrStrange

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Ich sehe sicherlich nicht nur die Vorteile des Beamtenverhältnisses wenn ich schon von Rechten und Pflichten eines Beamtenverhältnisses spreche und dem TE offenlege, dass er bei seinem Vorhaben auch mal mit Nachteilen rechnen muss.

Ich sehe die Pflichten nicht als Nachteil. Du etwa, weil du sie fett schreibst?


Zitat
..ich habe im ÖD eine Innenansicht und kann daher oft aus Erfahrung einen Beitrag leisten.
Was auch immer das bedeuten soll..