Autor Thema: Gehalt  (Read 3933 times)

Sumsi145

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Gehalt
« am: 06.01.2023 09:27 »
Hallo,

ich habe ein paar Fragen an euch. Vielleicht kann sie mir jemand beantworten.
 
Ab 16.01 werde ich wieder bei meinem Arbeitgeber Teilzeit (20h) in der Elternzeit zu arbeiten beginnen.
Wann kann ich denn mit der Auszahlung rechnen?
Wie kann ich berechnen wie viel Gehalt ich erhalten werde?
Was hat es denn mit der Auflage auf sich. ist diese schon bei der Tabelle mitverrechnet oder erhalte ich diese zusätzlich?

Ich habe 2014 bei meinem Arbeitgeber angefangen. Eingruppiert in Stufe 8a 1, bin 2015 in Stufe 2 gestiegen. 2018 würde ich zur Stellv tretenden Leitung befördert höhergruppiert in Stufe 2. Im November 2019 ist meine 1. Tochter geboren. 3 Jahre Elternzeit. November 2020 habe ich einen neuen Vertrag für die laufende Elternzeit erhalten. Ich habe 25 h während der Elternzeit gearbeitet. Eingruppiert 8a Stufe 2.
Januar 2022 ist meine zweite Tochter geboren. 2 Jahre Elternzeit beantragt.
Könnt ihr mir sagen wie ich jetzt eingruppiert werde? Mein Arbeitgeber sagt 8a Stufe 2.
Wann kann ich denn auf einen Stufenaufstieg Hoffen?
Ich hänge so lange schon in Stufe 3 fest.

Vielen Dank!

Isie

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Antw:Gehalt
« Antwort #1 am: 06.01.2023 11:17 »
Du hast Anspruch auf die Zahlung des Entgelts am letzten Werktag des Monats Januar.
Was ist eine Auflage?
Eine Entgeltgruppe 8a gibt es nicht. Meinst du vielleicht S8a?

Sumsi145

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Antw:Gehalt
« Antwort #2 am: 06.01.2023 11:42 »
Entschuldigung. Ich meinte Zulage und ja S8a.

Sumsi145

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Antw:Gehalt
« Antwort #3 am: 06.01.2023 11:52 »
Verstehe ich das dann richtig? Bekomme ich dann das Gehalt für Januar und Februar am letzten Werktag des Monats?

Isie

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Antw:Gehalt
« Antwort #4 am: 06.01.2023 12:05 »
Die Entgeltzahlung für Januar steht dir Ende Januar zu, die Entgeltzahlung für Februar natürlich erst Ende Februar.

Sumsi145

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Antw:Gehalt
« Antwort #5 am: 06.01.2023 12:14 »
Ist das tatsächlich immer so? Bisher dachte ich dass mein Arbeitgeber im Voraus bezahlt.

Isie

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Antw:Gehalt
« Antwort #6 am: 06.01.2023 12:18 »
Tariflich ist das Entgelt am letzten Werktag des Monats fällig. Das hindert deinen Arbeitgeber nicht daran, freiwillig im Voraus zu zahlen. Einen Anspruch darauf hast du nur, wenn es im Arbeitsvertrag steht.
Das Entgelt für einen vollen Monat kannst du mit einem Entgeltrechner unter öffentlicher-Dienst.info berechnen.