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Urlaubsanspruch im Renteneintrittsjahr
Treffer:
Hallo,
mein Kollege wird im August 63 Jahre alt und kann im November in Rente gehen.
Unsere Arbeitgeber möchte ihm dafür 5 Tage Urlaubsanspruch abziehen.
Ist da im Tarifvertrag eine Regelung zu finden? Hat jemand eine Quelle für mich?
Außerhalb des Tarifvertrages gilt ja der Grundsatz, dass bei Renteneintritt im 2. Halbjahr der volle Urlaubsanspruch zusteht.
Isie:
Der gesetzliche Urlaub steht voll zu, der tarifliche Urlaub nur anteilig. Wenn das Arbeitsverhältnis deines Kollegen mit Ablauf des 31.10. endet, wird der tarifliche Urlaubsanspruch um 2/12 gekürzt. Die Kürzung des tariflichen Urlaubsanspruchs darf nicht dazu führen, dass der gesetzliche Urlaubsanspruch unterschritten wird. Die Kürzung um 5 Tage ist richtig, wenn der tarifliche Urlaub 30 Tage beträgt.
Treffer:
Danke Isie !!!
TonyBeagle:
@Isie
Das sehe ich anders:
Nach § 5 BUrlG steht dem Kollegen bei Rentenbeginn zum 01.11. der volle Jahresurlaub (20 Tage) zu, weil er in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet.
Demnach wäre nur der tarifliche Mehrurlaub von 10 Tagen um 2/12 zu kürzen (10-1,67=8,33). Somit stünden dem Kollegen 29 Tage Jahresurlaub zu.
Oder liege ich mit meiner Meinung falsch?
SchrödingersKatze:
Isies Ausführungen sind richtig.
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