Autor Thema: Möglichkeit einer Höhergruppierung  (Read 3033 times)

st89ch

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Möglichkeit einer Höhergruppierung
« am: 06.01.2023 13:01 »
Hallo

besteht die Möglichkeit auf eine Höhergruppierung als Werkstattleiter.
Ich bin Werkstatt Leiter in der E9a. Voraussetzung hierfür sind ja Meister Titel.
Zudem bin ich Ausbildungsverantwortlicher (1 Azubi)

Des weiteren habe ich die Zusatz Ausbildungen:
- Sachverständiger für Kfz-Schäden und Bewertung
- amtlich anerkannter Prüfer mit Teilbefugnissen (aaPmT)
- sämtliche Sachkunde Nachweise (Airbag, Klima, Hochvolt)

deren Tätigkeiten ich im Dienst auch ausübe.

Gibt es da laut TV-L Möglichkeiten über die E9a zu kommen??

Grüße

E15TVL

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Antw:Möglichkeit einer Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 06.01.2023 13:42 »
Es gibt im TV-L auch Möglichkeiten für ungelernte Schulabbrecher eine E14 zu bekommen. Es bedarf nur einer entsprechenden Übertragung auszuübender Tätigkeiten (ausübende Tätigkeiten sind dafür belanglos).

skiveren

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Antw:Möglichkeit einer Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 06.01.2023 22:00 »
In den letzten Jahren versuchen die öffentlichen Arbeitgeber und schaffen es leider immer wieder, dank Ver.die? Tätigkeiten schlechter zu bewerten..
"Früher war alles besser", für den öffentlichen Dienst trifft das traurig aber zu..
E 9 b wäre hier mindestens angemessen.
In Zusammenarbeit ( schrecklich so was schreiben zu müssen ) mit dem kommunalen Arbeitgeberverband sorgt Ver.di für immer schlechtere Gehälter im ö.D...
Was war die Gewerkschaft Ötv stark.., hat sich eingesetzt..für die Beschäftigten.
Ver.di würde besser zur Arbeitgeberseite passen..., schrecklich wie die den öffentlichen Dienst verkauft haben..
Weihnachtsgeld weg.., Urlaubsgeld weg.., brüsten sich mit 6,65 € vermögenswirksamen Leistungen im Monat..( wie peinlich )..
"Wetten dass" auch das diesjährige Tarifergebnis Ver.die? für die Beschäftigten eine Enttäuschung wird...
Inflationsrate 2022 ca 8,5%..2023 werden es rundherum 7%..2024 über 4%..sein..
Das bedeutet ca 20% Inflation 2022 - 2024..
Ver.die? wird 10% Reallohnverlust herausholen..
Ein Trauerspiel!

st89ch

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Antw:Möglichkeit einer Höhergruppierung
« Antwort #3 am: 11.01.2023 09:18 »
Ja das sind ja super Aussichten.
Dann muss ich mal an meine Führung ran treten wie es den da aussieht.

Johann

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Antw:Möglichkeit einer Höhergruppierung
« Antwort #4 am: 11.01.2023 11:08 »
Musst man in die Entgeltordnung für deinen Bereich schauen und mit einer Entscheidungsbefugten Person (idR Personaler) erörtern, ob man dir nicht Tätigkeiten zuweisen könnte, die zu einer höheren Eingruppierung führen.
Ab und an ist es ein wenig schwammig formuliert und man muss eigentlich nur gewillt sein. Ob du jetzt eine Tätigkeit ausüben sollst, die einen mittleren oder hohen Schwierigkeitsgrad hat, kann man jetzt nicht ganz eindeutig feststellen. Solange da dann niemand eine Feststellung vor Gericht fordert, kann deine Aufgabe auch besonders schwierig sein.

Meistens scheitert es nur an dem Willen der Personaler. Vermutlich aus Selbstschutz, weil sie wissen, dass sie ihren Job weiterhin ausüben können, wenn du irgendwann kündigst und sie deine Stelle dann erneut ausschreiben müssen.