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Rückwirkende Stufenerhöhung

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Fireball08:
Ich bin im Mai neu im TVöD angefangen. Die Stufe war aber von Anfang an falsch angegeben. Bin jetzt rückwirkend zum 1.7.höhergestuft worden.


Was hat es da jetzt mit Paragraph 1 auf sich ?
Verstehe das nicht so ganz.
 (1) 1Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.

E15TVL:
Das ist nicht § 1, sondern § 37. Wenn du Ansprüche nicht geltend gemacht hast, sind die nach 6 Monaten einfach pfutsch.

Warum wurdest du höhergestuft? Wurde nachträglich einschlägige Berufserfahrung gefunden oder hast du irgendwie förderliche Zeiten eingebracht?

Fireball08:
20 Jahre Berufserfahrung wurden übersehen   ::).

Geltend gemacht habe ich die ja. 2 Monate eine Stufe zu niedrig. Stand auch so im Vetrag aber erst hieß es das das bestand hat. Der Personalrat hat sich das dann noch mal angesehen und jetzt so entschieden.

Isie:
Die Korrektur der Stufe unterliegt nicht der Ausschlussfrist, die Entgeltzahlung aber schon. Wenn du den Anspruch auf das Entgelt der höheren Stufe bisher nicht bzw. nicht vor Januar schriftlich geltend gemacht hast, ist es korrekt, dass dein Arbeitgeber erst ab Juli nachzahlt.

Dein nächster Stufenaufstieg muss dann aber nach x Jahren im Mai erfolgen und nicht erst im Juli.

Fireball08:
Ok danke. Ich hätte jetzt gedacht das der reguläre  Aufstieg erst im Juli sei statt Mai. Dann müsste ich ja Mai  2024 in 3 kommen .

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