Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückwirkende Stufenerhöhung
SteR:
Hallo,
wenn du 20 Jahre Berufserfahrung hast, die förderlich für deine jetzige Tätigkeit sind, dann wäre mindestens Stufe 3 zu Beginn angemessen, es hätte auch mehr sein können.
TVÖD § 16 (Bund) Stufen der Entgelttabelle
"(2) Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."
Grüße
Fireball08:
Tja gespart wird überall...
WasDennNun:
--- Zitat von: SteR am 09.01.2023 01:29 ---Hallo,
wenn du 20 Jahre Berufserfahrung hast, die förderlich für deine jetzige Tätigkeit sind, dann wäre mindestens Stufe 3 zu Beginn angemessen, es hätte auch mehr sein können.
TVÖD § 16 (Bund) Stufen der Entgelttabelle
"(2) Bei Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügt die/der Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2; verfügt sie/er über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens drei Jahren, erfolgt bei Einstellung in der Regel eine Zuordnung zur Stufe 3. 3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."
Grüße
--- End quote ---
Nicht ganz korrekt, wenn die Berufserfahrung förderlich war hätte der AG zwischen Stufe 1 und Stufe 6 alles geben können.
Wenn sie einschlägig ist, dann ist man in der Stufe 3 eingruppiert und wenn der AG weniger zahlt, dann betrügt er.
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