Nein, die Stellenbewertung ist für die Eingruppierung völlig unbeachtlich. Ich würde sogar soweit gehen, dass die in der Stellenbewertung zum Ausdruck kommende Rechtsmeinung des Arbeitgebers, die die Eingruppierung nicht berührt, im kommunalen Bereich weit überwiegend falsch ist und dort, wo sie zutreffend ist, dies überwiegend auf Zufall beruht.