Autor Thema: Leistungszulage  (Read 6574 times)

melvg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Leistungszulage
« am: 08.01.2023 09:59 »
Hallo, ich bin seit einem Jahr in einer leitenden Position in einem Krankenhaus beschäftigt. Die Eingruppierung erfolgte korrekt, ich wurde aber der Stufe 2 statt der Stufe 4 zugeordnet. Problem ist hier der Betriebsrat, der immer wieder diesbezüglich Probleme bereitet, obwohl Stufe 4 hier durchaus korrekt gewesen wäre.

Ich stand die letzten Monate im Austausch mit der Geschäftsführung, diese befürwortet Stufe 4. Nun soll ich statt Stufenaufstieg eine monatliche Leistungszulage mit der jeweiligen Differenz zur Stufe 4 erhalten, die nach erreichen der Stufe 4 dann weg fällt. Die Geschäftsführung hat den Antrag unterschrieben, es soll aber auch hier die Vorlage beim BR erfolgen.

Kann das so überhaupt funktionieren? Ich bin da doch etwas skeptisch.

VG

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Leistungszulage
« Antwort #1 am: 08.01.2023 16:17 »
Klar, kann man machen. Nennt sich Stufenvorweggewährung.

Ob eine Einstufung in Stufe 4 „korrekt“ gewesen wäre, hängt davon ab, ob ausreichend einschlägige Berufserfahrung vorlag. Einschläge Berufserfahrung setzt eine gewisse Gleichwertigkeit voraus, die häufig nicht gegeben ist (z. B. sind auszuübende Tätigkeiten einer niedrigeren EG regelmässig keine einschlägige Berufserfahrung).

Isie

  • Gast
Antw:Leistungszulage
« Antwort #2 am: 08.01.2023 17:10 »
Im TVöD VKA gibt es keine Stufenvorweggewährung.

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Leistungszulage
« Antwort #3 am: 08.01.2023 19:14 »
Da er von Krankenhaus sprach, ging ich von 17.4.1 TVöD-K aus.

Isie

  • Gast
Antw:Leistungszulage
« Antwort #4 am: 08.01.2023 19:34 »
Stimmt, das habe ich übersehen. Sorry.

melvg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Leistungszulage
« Antwort #5 am: 09.01.2023 20:50 »
Vielen Dank für die Antworten. Also ich soll nur die Differenz zur Stufe 4 (in Euro) als Leistungszulage erhalten. Ich bleibe aber weiterhin in Stufe 2. Mit regulärem Aufstieg in Stufe 4 Solls in Zulage wegfallen. Ich könnte und kann mit dieser Variante erstmal leben. Derzeit beträgt meine Differenz Stufe 2 zu 4 455 EUR monatlich.

VG

E15TVL

  • Moderator
  • Sr. Member
  • *****
  • Beiträge: 489
Antw:Leistungszulage
« Antwort #6 am: 09.01.2023 22:06 »
Also ich soll nur die Differenz zur Stufe 4 (in Euro) als Leistungszulage erhalten.
Ja, genauso funktioniert die Stufenvorweggewährung. Tariflich ist das zwar sauber, trotzdem verlierst du aber Zeit (und somit Geld). Besser wäre es, wenn man die Zulange nicht schon bei Erreichen der Stufe 4 enden lassen würde, sondern erst bei Erreichen der Endstufe.

bbdhs

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 65
Antw:Leistungszulage
« Antwort #7 am: 09.01.2023 22:51 »
Ja, so ist es doch Beschiss.

Du bist jetzt 2 Jahre in Stufe 2 und dann 3 Jahre in Stufe 3 und kommst dann in Stufe 4 - die Zulage fällt dann also in 5 Jahren weg und du bist dann in Stufe 4.
Wärst du jetzt in Stufe 4, kämst du in 4 Jahren in Stufe 5.
--> Wenn du wirklich in Stufe 4 kommst, wärst du eigentlich in der 5. Und so geht es dann ja weiter. Wenn du 4 Jahre in Stufe 4 warst und demensprechend in Stufe 5 kommst, gehörst du eigentlich schon in die 6 (usw.).


melvg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Leistungszulage
« Antwort #8 am: 17.02.2023 20:31 »
Hier nun ein Update. Man hat sich nun doch für die Vorweggewährung der Stufe 4 entschieden. Ich erhalte somit ab (bzw. seit) dem 1.9.2022 die Stufe 4 meiner Entgeltgruppe, statt der Stufe 2.


Also hat sich mein Hartnäckigkeit gelohnt.

Wie sieht nun der weitere Aufstieg aus?

Noch etwas: Ich habe im Februar 2022 angefangen, im August 22 gab es eine Neubewertung der Stelle und ich bin eine Entgeltgruppe, rückwirkend zum 1.4.22, aufgestiegen. Ist der 1.4 nun auch der neue Beginn der Stufenlaufzeit?
« Last Edit: 17.02.2023 20:39 von melvg »

SVAbackagain

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,381
Antw:Leistungszulage
« Antwort #9 am: 17.02.2023 20:42 »
Die Stufenaufstiege erfolgen so, als würdest Du keine Stufenvorweggewährung erhalten. Es handelt sich um eine Zulage, die die Stufe nicht berührt.

Hat sich an 01.04.22 die auszuübende Tätigkeit geändert? Wenn ja, dann ja. Wenn nein, dann nicht.

melvg

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 15
Antw:Leistungszulage
« Antwort #10 am: 17.02.2023 20:46 »
Die Stufenaufstiege erfolgen so, als würdest Du keine Stufenvorweggewährung erhalten. Es handelt sich um eine Zulage, die die Stufe nicht berührt.

Hat sich an 01.04.22 die auszuübende Tätigkeit geändert? Wenn ja, dann ja. Wenn nein, dann nicht.

Danke für die schnelle Antwort. Nein, die Tätigkeit hat sich nicht geändert. Bei allen, die die gleiche Tätigkeit wie ich ausführen, wurden die Stellen neu bewertet. Alle Kollegen sind eine Stufe aufgestiegen.

Im Schreiben der Vorweggewährung wird nämlich der 1.4.2027 als nächster Aufstiegszeitpunkt benannt, somit ist das dann wohl fehlerhaft.

Girlinpeacetime

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 14
Antw:Leistungszulage
« Antwort #11 am: 20.02.2023 10:52 »
Erstmal herzlichen Glückwunsch dass du das durchgesetzt bekommen hast! Ich hab es auch gerade beantragt, allerdings formlos weil es bei uns anscheinend keinen offiziellen Antrag gibt. Wie hast du es gemacht? Der Tenor in diesem Forum ist auch so, dass alle sagen man bekommt es eh nicht durch von daher freut es mich besonders dass du es geschafft hast und somit meine Hoffnung noch nicht gestorben ist :)

JahrhundertwerkTVÖD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 620
Antw:Leistungszulage
« Antwort #12 am: 21.02.2023 11:43 »
Es ist halt immer wieder das gleiche Problem.
Der Tarifvertrag bietet die ein oder andere Möglichkeit (z.B. Verkürzung von Stufenlaufzeiten, Zulagen). Leider sitzen oft unfähige Personaler an entsprechender Stelle.


Coffee86

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 132
Antw:Leistungszulage
« Antwort #13 am: 21.02.2023 12:12 »
Es ist halt immer wieder das gleiche Problem.
Der Tarifvertrag bietet die ein oder andere Möglichkeit (z.B. Verkürzung von Stufenlaufzeiten, Zulagen). Leider sitzen oft unfähige Personaler an entsprechender Stelle.

Oder teils UNWILLIGE Entscheidungsträger in der Personalabteilung. Bei uns wird teils aufgrund von "Kosteneinsparungen" derzeit auf viele Instrumente verzichtet, auch wenn damit Personalabgänge in Kauf genommen werden müssten.

JahrhundertwerkTVÖD

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 620
Antw:Leistungszulage
« Antwort #14 am: 21.02.2023 13:10 »
Ist halt so und dann werden die Probleme des AG auch noch zu eigenen Problemen gemacht.
"wenn wir x eine Stufenvorweggewährung zustimmen, kommt jeder und will eine. Wollen Sie das wirklich?