Autor Thema: [BW] Umzugskosten bei Versetzung mit Dienstherrenwechsel  (Read 948 times)

geos

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Hallo zusammen!

Ich werde auf eigene Veranlassung versetzt von der Kommune zum Land. Hierzu ist ein Umzug erforderlich.
Habe ich Anspruch auf Umzugskostenvergütung? Wenn ja, nehme ich an vom neuen Dienstherrn?
Alle Beispiele die ich finde betreffen eine Versetzung innerhalb eines Dienstherrn.

Hat jemand Erfahrung oder Kenntnisse die mir weiterhelfen?

Opa

  • Gast
Der Anspruch ergibt sich ausschließlich aus der Zusage der Umzugskostenvergütung durch die aufnehmende Dienststelle.  Im Falle der Versetzung ist diese Zusage zu erteilen, wenn die Versetzung im dienstlichen Interesse liegt. Das dienstliche Interesse kann, muss aber nicht zwingend bejaht werden, wenn die Versetzung auf Initiative des Beamten erfolgt ist.

Rechtsgrundlagen für die Umzugskostenzulage findest du in den §§ 3 und 4 des LUKG BW, deren Wortlaut mit dem BUKG übereinstimmt.

Im Bundesbereich ist es früher üblich gewesen, das dienstliche Interesse der Versetzung generell anzuerkennen.

In der Regel erhältst du zu gegebener Zeit die Versetzungsverfügung, in der u.a. steht, ob die Umzugskosten (einschließlich Trennungsgeld) zugesagt werden oder nicht. Vorab in der Personalabteilung anzurufen und sich zu erkundigen halte ich für absolut legitim, das wird dir niemand krumm nehmen.

geos

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Danke für deine Antwort.
Die Versetzungsverfügung habe ich bereits, jedoch ist die ja vom alten Dienstherrn, der mir ja nichts zahlen wird. Eine Übernahme wäre ja höchstens von dem aufnehmenden Dienstherrn zu erwarten.
Vielleicht bekomme ich ja vom neuen Dienstherrn noch irgendein Schreiben, in dem mir meine Aufnahme in irgendeiner Form bescheinigt wird. Bisher habe ich vom neuen Dienstherrn nur die Stellenzusage bekommen.