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Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?
BOS:
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Bezüge/Ernennung:
Die Ernennung erfolgte nicht zum 01. des Monats sondern Mitte des Monats. Ist es korrekt, dass die neuen Bezüge (höhere Besoldungs-/Gehaltsgruppe) dann je nach Wirksamkeit der Urkunde/bzw. Überreichung der Urkunde erst ab Mitte des Monats bezahlt werden?
Als ich vor ein paar Jahren befördert wurde habe ich eine Nachzahlung (Differenzbetrag) vom ganzen Monat erhalten. Nun wurde aber nur die Hälfte nachgezahlt, da Mitte des Monats die Urkunde in Empfang genommen und nicht am 1. des Monats.
Ist das korrekt so? Ich hatte angenommen, dass es egal ist an welchem Tag ich die Urkunde in Empfang nehme, da der Monat komplett nachgezahlt wird...
Viele Grüße und ein schönes Restwochenende
Step75:
Die Aushändigung der Urkunde ist nicht immer maßgeblich.
Die Besoldung wird ab den Tag der Einweisung in die Planstelle gezahlt.
BOS:
Okay, wieder etwas dazugelernt :-) Vielen Dank
McOldie:
Die Frage ist, wrum hier keine rückwirkende Einweisung vorgenommen wurde, denn dieses ist möglich
siehe:
Bundeshaushaltsordnung (BHO)
§ 49 Einweisung in eine Planstelle
(1) Ein Amt darf nur zusammen mit der Einweisung in eine besetzbare Planstelle verliehen werden.
(2) Wer als Beamter befördert wird, kann mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem seine Ernennung wirksam geworden ist, in die entsprechende, zu diesem Zeitpunkt besetzbare Planstelle eingewiesen werden. Er kann mit Rückwirkung von höchstens drei Monaten, zum Ersten eines Monats, in eine besetzbare Planstelle eingewiesen werden, wenn er während dieser Zeit die Obliegenheiten dieses oder eines gleichwertigen Amtes wahrgenommen und die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Beförderung erfüllt hat.
BWBoy:
also ich hatte damal meine urkunde irgendwie zum 24. oder so angenommen. meine planstelle aber schon ab 1. dementsprechend habe ich für den ganzen monat dann rückwirkend die besoldungserhöhung bekommen.
es gilt die planstelle
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