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Auszahlung der neuen Bezüge, erst ab Aushändigung der Ernennungsurkunde korrekt?

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Segglmeier:
Es gilt das Datum der Ernennung. Wenn auf der Urkunde steht "zum 1.", dann ist zum 1. und aus. Wenn da steht "zum 23.", dann zum 23. Ab dann gibt es auch erst das Geld. Wann die Urkunde dazu ausgehändigt wird ist geldtechnisch egal, das Datum des Erhalts ist aber u.U. sehr wichtig für diverse beamtenrechtliche Dinge wie z.B. Wartezeiten oder auch bei DU. Von daher würde ich so zeitnah wie möglich versuchen an die Urkunde zu kommen. Gelegentlich hat man das, dass die recht knapp kommt und dann kriegst mit wie der Patient 6 Wochen daheim im Urlaub ist und sagt "deswegen komm ich nicht extra rein"... das sind dann evtl. mal 4 Wochen die im Fall des Falles dann fehlen können.

Asperatus:

--- Zitat von: Segglmeier am 09.01.2023 15:43 ---Es gilt das Datum der Ernennung. Wenn auf der Urkunde steht "zum 1.", dann ist zum 1. und aus. Wenn da steht "zum 23.", dann zum 23. Ab dann gibt es auch erst das Geld. Wann die Urkunde dazu ausgehändigt wird ist geldtechnisch egal, das Datum des Erhalts ist aber u.U. sehr wichtig für diverse beamtenrechtliche Dinge wie z.B. Wartezeiten oder auch bei DU. Von daher würde ich so zeitnah wie möglich versuchen an die Urkunde zu kommen. Gelegentlich hat man das, dass die recht knapp kommt und dann kriegst mit wie der Patient 6 Wochen daheim im Urlaub ist und sagt "deswegen komm ich nicht extra rein"... das sind dann evtl. mal 4 Wochen die im Fall des Falles dann fehlen können.

--- End quote ---

Das ist so nicht korrekt. Wie oben bereits korrekt ausgeführt wurde, ist eine Planstelleneinweisung (=Gehaltszahlung) gemäß § 49 Abs. 2 BHO rückwirkend möglich. Eine Ernennung ist nicht rückwirkend möglich, aber mit Wirkung für die Zukunft (§ 12 Abs. 2 BBG). Hiernach berechnen sich dann beamtenrechtliche Laufzeiten. Das Rückwirkungsverbot gibt es im Soldatengesetz übrigens nicht.

Segglmeier:
Da habe ich  mich etwas missverständlich ausgedrückt. Geld gibt es rückwirkend, die Ernennung in beamtenrechtlicher Hinsicht aber aus guten Gründen nicht. Die gilt, auch wenn ein früher Zeitpunkt auf der Urkunde steht, er ab Datum der Aushändigung. Bei späterem Zeitpunkt natürlich erst ab diesem. 

Opa:
„Ab dann gibt es auch erst das Geld.“ ist nicht etwas missverständlich, sondern falsch.

tonyadams:
Ich bin mir nicht sicher, weil die Vorschriften jedes Unternehmens unterschiedlich sind. Ich habe am 14. angefangen zu arbeiten und mein erstes Monatsgehalt erhielt die Hälfte des Gehalts im unterschriebenen Vertrag. io games

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