Autor Thema: [HB] Altersgrenze für Verbeamtung  (Read 1905 times)

Roland80

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[HB] Altersgrenze für Verbeamtung
« am: 09.01.2023 14:58 »
Hi.

Ich meine mal gehört zu haben, dass es bis zum 45. Lebensjahr sein soll. Aber in der bremischen Laufbahnverordnung und im bremischen Beamtengesetz sind hierzu keine Angaben zu finden.

1. Bis zu welchem Alter wird in Bremen verbeamtet?

2. Für welches Statusamt muss die entsprechende Altersgrenze vorliegen? Bereits als Beamter auf Widerruf, Probe oder erst ab der Lebenszeitverbeamtung?

lG

Magda

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Antw:[HB] Altersgrenze für Verbeamtung
« Antwort #1 am: 12.01.2023 08:39 »
Die 45 Jahre sind in der Bremischen LHO zu finden und auch nicht in Stein gemeißelt:

Zitat
§ 48 Einstellung und Versetzung von Beamten
(1) Beamte dürfen erstmalig ernannt oder in den Dienst der Freien Hansestadt Bremen versetzt werden, wenn die Bewerber das 45. Lebensjahr, bei Hochschullehrern das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Satz 1 gilt nicht
1. für Versetzungen, wenn die Versorgungslasten mit dem bisherigen Dienstherrn geteilt werden, oder
2. bei Einstellung in den Vorbereitungsdienst, soweit
a) der zu erlangende Abschluss gesetzliche Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes ist,
b) die Voraussetzungen des § 7 Absatz 4 des Soldatenversorgungsgesetzes vorliegen oder
c) es sich um Inhaberinnen und Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins nach § 9 des Soldatenversorgungsgesetzes handelt.
(2) Die oberste Dienstbehörde lässt eine Ausnahme von Absatz 1 Satz 1 zu, wenn die Ernennung oder die Versetzung einen erheblichen Vorteil für die Freie Hansestadt Bremen bedeutet oder ein dringendes dienstliches Interesse besteht, den Bewerber zu gewinnen.