Hi.
Ich meine mal gehört zu haben, dass es bis zum 45. Lebensjahr sein soll. Aber in der bremischen Laufbahnverordnung und im bremischen Beamtengesetz sind hierzu keine Angaben zu finden.
1. Bis zu welchem Alter wird in Bremen verbeamtet?
2. Für welches Statusamt muss die entsprechende Altersgrenze vorliegen? Bereits als Beamter auf Widerruf, Probe oder erst ab der Lebenszeitverbeamtung?
lG