Autor Thema: Höhergruppierung nach EG12  (Read 2011 times)

Andre4s

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Höhergruppierung nach EG12
« am: 09.01.2023 15:38 »
Hallo Zusammen,

ich bin vor vier Jahren in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert worden. Ich hatte mich dabei auf eine Controlling-Stelle beworben, die als Maßnahmenpaket des Landes öffentlich ausgeschrieben wurde. Da ich den Zuschlag erhalten habe, bin ich von der EG10 auf die EG11 höhergruppiert worden. (EG11, Fallgruppe 1).

Vor drei Jahren habe ich mich dann intern auf eine Stelle als Informationssicherheitsbeauftragter (50% ISB / 50% Admin) beworben, die ebenfalls mit EG11 bewertet wurde.

Vor zwei Jahren haben alle IT-Administratoren bei uns einen Antrag auf Höhergruppierung (EG9 -> EG10) aufgrund der neuen EGO 2021 gestellt.
Dieser Antrag ist auch durchgegangen und die Admins sind auf die EG10 höhergruppiert worden. Mein Antrag kam mit dem Hinweis, dass meine Stelle bereits nach der neuen EGO 2021 bewertet wurde, zurück. Somit haben sich für mich keine Änderungen ergeben.

Daraufhin hatte ich den Kontakt zu meiner Personalstelle gesucht und mir die Stellenbewertung meiner jetzigen Stelle geben lassen. Dort wurde mir die Kennziffer1 "Informationssicherheit", die lt. Arbeitsplatzbeschreibung auch 50% meiner Tätigkeit ausmacht mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung zu 50% bewertet. Für diese Kennziffer 1 wurde mir außerdem bescheinigt, dass diese sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt. Daraufhin hatte ich bei der Personalstelle nachgefragt,  ob die Eingruppierung der Fallgruppe nicht nochmal überprüft werden müsste.

Mir wurde mitgeteilt, dass ich keine Möglichkeit auf eine Höhergruppierung habe, da ich in der Fallgruppe 1 der EG11 eingruppiert bin und die besondere Leistung zu mehr als 1/3 erfüllt sein muss.
In meiner Stellenbewertung steht, dass die Kennziffer 1 (Informationssicherheit) sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt. Kann man tatsächlich den Arbeitsvorgang, der 50% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, nochmal aufspalten? Da der Arbeitsvorgang der Kennziffer 1 auch 50% der Arbeitszeit ausmacht, bin ich mir nicht sicher, ob dieser aufgespaltet werden kann.

Ich danke im Voraus für die Antworten.

Viele Grüße
Andi

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung nach EG12
« Antwort #1 am: 09.01.2023 15:49 »
Hallo Zusammen,

ich bin vor vier Jahren in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert worden. Ich hatte mich dabei auf eine Controlling-Stelle beworben, die als Maßnahmenpaket des Landes öffentlich ausgeschrieben wurde. Da ich den Zuschlag erhalten habe, bin ich von der EG10 auf die EG11 höhergruppiert worden. (EG11, Fallgruppe 1).

Vor drei Jahren habe ich mich dann intern auf eine Stelle als Informationssicherheitsbeauftragter (50% ISB / 50% Admin) beworben, die ebenfalls mit EG11 bewertet wurde.

Vor zwei Jahren haben alle IT-Administratoren bei uns einen Antrag auf Höhergruppierung (EG9 -> EG10) aufgrund der neuen EGO 2021 gestellt.
Dieser Antrag ist auch durchgegangen und die Admins sind auf die EG10 höhergruppiert worden. Mein Antrag kam mit dem Hinweis, dass meine Stelle bereits nach der neuen EGO 2021 bewertet wurde, zurück. Somit haben sich für mich keine Änderungen ergeben.

Daraufhin hatte ich den Kontakt zu meiner Personalstelle gesucht und mir die Stellenbewertung meiner jetzigen Stelle geben lassen. Dort wurde mir die Kennziffer1 "Informationssicherheit", die lt. Arbeitsplatzbeschreibung auch 50% meiner Tätigkeit ausmacht mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung zu 50% bewertet. Für diese Kennziffer 1 wurde mir außerdem bescheinigt, dass diese sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt. Daraufhin hatte ich bei der Personalstelle nachgefragt,  ob die Eingruppierung der Fallgruppe nicht nochmal überprüft werden müsste.

Mir wurde mitgeteilt, dass ich keine Möglichkeit auf eine Höhergruppierung habe, da ich in der Fallgruppe 1 der EG11 eingruppiert bin und die besondere Leistung zu mehr als 1/3 erfüllt sein muss.
In meiner Stellenbewertung steht, dass die Kennziffer 1 (Informationssicherheit) sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt. Kann man tatsächlich den Arbeitsvorgang, der 50% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, nochmal aufspalten? Da der Arbeitsvorgang der Kennziffer 1 auch 50% der Arbeitszeit ausmacht, bin ich mir nicht sicher, ob dieser aufgespaltet werden kann.

Ich danke im Voraus für die Antworten.

Viele Grüße
Andi
Wie viele Arbeitsvorgänge sind denn da jeweils aufgeführt und wie sind diese bewertet?
Wenn der die Kennziffer 1 (Informationssicherheit) sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt, dann geht das ja nur, wenn diese mindestens aus zwei AVs besteht, einer mit und einer ohne besonderen Leistungen  mit Zeitanteile 1/3 und 2/3.

In einem AVs kann man nicht nur ein drittel von irgendwas haben....

Andre4s

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Antw:Höhergruppierung nach EG12
« Antwort #2 am: 09.01.2023 15:55 »
Insgesamt sind es 6 Arbeitsvorgänge. Arbeitsvorgang 1 ist die Informationssicherheit.

Arbeitsvorgang 2: 28%
Arbeitsvorgang 3: 13%
Arbeitsvorgang 4: 2%
Arbeitsvorgang 5: 5%
Arbeitsvorgang 6: 2 %

Bei den Arbeitsvorgängen 2-6 handelt es sich um administrative Tätigkeiten.  In Summe ergeben die Arbeitsvorgänge 2-6 auch 50%.

Die Aufspaltung verstehe ich auch nicht..


Andre4s

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Antw:Höhergruppierung nach EG12
« Antwort #3 am: 09.01.2023 15:56 »
Die Arbeitsvorgänge sind jeweils mit der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung bewertet wie deren Zeitanteile.

Also Arbeitsvorgang 2 hat zu 28% besondere Schwierigkeit und Bedeutung, Arbeitsvorgang 3 hat 13%

Ich glaube, dass dies nicht korrekt ist.

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung nach EG12
« Antwort #4 am: 09.01.2023 16:01 »
Die Arbeitsvorgänge sind jeweils mit der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung bewertet wie deren Zeitanteile.

Also Arbeitsvorgang 2 hat zu 28% besondere Schwierigkeit und Bedeutung, Arbeitsvorgang 3 hat 13%

Ich glaube, dass dies nicht korrekt ist.
Ein AV kann entweder 100% besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder 0% haben.
somit sind ja schon mal AV2 und 3 41% % bSuB

Und damit ein Av bSuB hat, muss er natürlich Eg10Fg2 sein

WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung nach EG12
« Antwort #5 am: 09.01.2023 16:09 »
Arbeitsvorgang 1: 50%  EG11Fg1
Arbeitsvorgang 2: 28%  EG11Fg2 und bSuB
Arbeitsvorgang 3: 13%  EG11Fg2 und bSuB
Arbeitsvorgang 4: 2%   EGx
Arbeitsvorgang 5: 5%  egx
Arbeitsvorgang 6: 2 % egx

macht für mich:
41% EG11Fg2 und bSuB
59% kleiner EG12

ergibt in der Gesamtbetrachtung  EG12Fg1
da mehr als 1/3 bSub und EG11fg2

So würde ich es interpretieren.

Andre4s

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Antw:Höhergruppierung nach EG12
« Antwort #6 am: 09.01.2023 19:46 »
Was ich aber nicht verstehe ist, dass für alle Arbeitsvorgänge die besondere Schwierigkeit und Bedeutung bestätigt wird.

Arbeitsvorgang 1: 50%  besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 2: 28%  besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 3: 13%  besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 4: 2%  besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 5: 5%  besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 6: 2%  besondere Schwierigkeit

Und dann wird zusätzlich geschrieben, dass Arbeitsvorgang1  sich zu 1/3 durch besondere Leistungen aus der EG10 heraushebt.


WasDennNun

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Antw:Höhergruppierung nach EG12
« Antwort #7 am: 10.01.2023 08:38 »
Das verstehe ich auch nicht, wenn der AV1 nur ein AV ist, dann kann doch nicht ein Drittel der Zeit besondere Leistung haben und 2/3 nicht!
Sondern dann müsste Av1 mindestens aus zwei AVs bestehen: aus Av1.1 33% von den 50% und Av1.2 66% von den 50%) bestehen und  Av1.1 hat das Merkmal besondere Leistungen  und AV1.2 nicht.

Und was ich auch nicht verstehe, dass ein tarifliches Merkmal festgestellt wird, obwohl es irrelevant ist.

Also ist zu klären, welche AVs besondere Leistungen haben.
Du bist ja erst in der EG11 wenn min 33% deiner Arbeitszeit mit AVs gefüllt wird, die bL haben.
Unter der Annahme, dass Av1 aus zwei Avs besteht und tatsächlich nur einer 33% davon bL hat, dann hättest du durch Av1.1 und Av1.2 nur 1/6 deiner Arbeitszeit bL und du wärest nicht EG11.
Ergo müssten Av2 oder Av3 ebenfalls bL sein.
Wenn beide BL haben, dann ist es 28%+13%+16,5% >50% also EG11 Fg2 Also EG12 in der Gesamtbetrachtung.
Wenn nur AV2 , dann <50% EG11 Fg 1 also nichts ist mit EG12.

Du musst also ermitteln welche AV dort wirklich existieren in deren Berechnung und welche davon bL sind.
Oder mit diesen Quatsch der dir vorliegt zum Gericht ziehen.

Andre4s

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Antw:Höhergruppierung nach EG12
« Antwort #8 am: 10.01.2023 10:11 »
Danke dir für die mögliche Aufschlüsselung der Arbeitsvorgänge. Bin auch der Meinung, dass die 1/3 sich auf mehrere (Unter-)Arbeitsvorgänge aufteilen müssten.

Wobei Arbeitsvorgang 1 50% der Arbeitszeit ausmacht. Also müssten bei zwei Arbeitsvorgängen Av1.1 und Av.1.2 jeweils 33% und 17% angegeben werden.  Dann könnte ich diese Bewertung irgendwie verstehen, aber da die Arbeitsvorgänge nicht aufgeschlüsselt sind, sehe ich da auch viel Spielraum.