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Höhergruppierung nach EG12

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Andre4s:
Hallo Zusammen,

ich bin vor vier Jahren in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert worden. Ich hatte mich dabei auf eine Controlling-Stelle beworben, die als Maßnahmenpaket des Landes öffentlich ausgeschrieben wurde. Da ich den Zuschlag erhalten habe, bin ich von der EG10 auf die EG11 höhergruppiert worden. (EG11, Fallgruppe 1).

Vor drei Jahren habe ich mich dann intern auf eine Stelle als Informationssicherheitsbeauftragter (50% ISB / 50% Admin) beworben, die ebenfalls mit EG11 bewertet wurde.

Vor zwei Jahren haben alle IT-Administratoren bei uns einen Antrag auf Höhergruppierung (EG9 -> EG10) aufgrund der neuen EGO 2021 gestellt.
Dieser Antrag ist auch durchgegangen und die Admins sind auf die EG10 höhergruppiert worden. Mein Antrag kam mit dem Hinweis, dass meine Stelle bereits nach der neuen EGO 2021 bewertet wurde, zurück. Somit haben sich für mich keine Änderungen ergeben.

Daraufhin hatte ich den Kontakt zu meiner Personalstelle gesucht und mir die Stellenbewertung meiner jetzigen Stelle geben lassen. Dort wurde mir die Kennziffer1 "Informationssicherheit", die lt. Arbeitsplatzbeschreibung auch 50% meiner Tätigkeit ausmacht mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung zu 50% bewertet. Für diese Kennziffer 1 wurde mir außerdem bescheinigt, dass diese sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt. Daraufhin hatte ich bei der Personalstelle nachgefragt,  ob die Eingruppierung der Fallgruppe nicht nochmal überprüft werden müsste.

Mir wurde mitgeteilt, dass ich keine Möglichkeit auf eine Höhergruppierung habe, da ich in der Fallgruppe 1 der EG11 eingruppiert bin und die besondere Leistung zu mehr als 1/3 erfüllt sein muss.
In meiner Stellenbewertung steht, dass die Kennziffer 1 (Informationssicherheit) sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt. Kann man tatsächlich den Arbeitsvorgang, der 50% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, nochmal aufspalten? Da der Arbeitsvorgang der Kennziffer 1 auch 50% der Arbeitszeit ausmacht, bin ich mir nicht sicher, ob dieser aufgespaltet werden kann.

Ich danke im Voraus für die Antworten.

Viele Grüße
Andi

WasDennNun:

--- Zitat von: Andre4s am 09.01.2023 15:38 ---Hallo Zusammen,

ich bin vor vier Jahren in die Entgeltgruppe 11 eingruppiert worden. Ich hatte mich dabei auf eine Controlling-Stelle beworben, die als Maßnahmenpaket des Landes öffentlich ausgeschrieben wurde. Da ich den Zuschlag erhalten habe, bin ich von der EG10 auf die EG11 höhergruppiert worden. (EG11, Fallgruppe 1).

Vor drei Jahren habe ich mich dann intern auf eine Stelle als Informationssicherheitsbeauftragter (50% ISB / 50% Admin) beworben, die ebenfalls mit EG11 bewertet wurde.

Vor zwei Jahren haben alle IT-Administratoren bei uns einen Antrag auf Höhergruppierung (EG9 -> EG10) aufgrund der neuen EGO 2021 gestellt.
Dieser Antrag ist auch durchgegangen und die Admins sind auf die EG10 höhergruppiert worden. Mein Antrag kam mit dem Hinweis, dass meine Stelle bereits nach der neuen EGO 2021 bewertet wurde, zurück. Somit haben sich für mich keine Änderungen ergeben.

Daraufhin hatte ich den Kontakt zu meiner Personalstelle gesucht und mir die Stellenbewertung meiner jetzigen Stelle geben lassen. Dort wurde mir die Kennziffer1 "Informationssicherheit", die lt. Arbeitsplatzbeschreibung auch 50% meiner Tätigkeit ausmacht mit besonderer Schwierigkeit und Bedeutung zu 50% bewertet. Für diese Kennziffer 1 wurde mir außerdem bescheinigt, dass diese sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt. Daraufhin hatte ich bei der Personalstelle nachgefragt,  ob die Eingruppierung der Fallgruppe nicht nochmal überprüft werden müsste.

Mir wurde mitgeteilt, dass ich keine Möglichkeit auf eine Höhergruppierung habe, da ich in der Fallgruppe 1 der EG11 eingruppiert bin und die besondere Leistung zu mehr als 1/3 erfüllt sein muss.
In meiner Stellenbewertung steht, dass die Kennziffer 1 (Informationssicherheit) sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt. Kann man tatsächlich den Arbeitsvorgang, der 50% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, nochmal aufspalten? Da der Arbeitsvorgang der Kennziffer 1 auch 50% der Arbeitszeit ausmacht, bin ich mir nicht sicher, ob dieser aufgespaltet werden kann.

Ich danke im Voraus für die Antworten.

Viele Grüße
Andi

--- End quote ---
Wie viele Arbeitsvorgänge sind denn da jeweils aufgeführt und wie sind diese bewertet?
Wenn der die Kennziffer 1 (Informationssicherheit) sich zu 1/3 mit besonderen Leistungen aus der EG10 heraushebt, dann geht das ja nur, wenn diese mindestens aus zwei AVs besteht, einer mit und einer ohne besonderen Leistungen  mit Zeitanteile 1/3 und 2/3.

In einem AVs kann man nicht nur ein drittel von irgendwas haben....

Andre4s:
Insgesamt sind es 6 Arbeitsvorgänge. Arbeitsvorgang 1 ist die Informationssicherheit.

Arbeitsvorgang 2: 28%
Arbeitsvorgang 3: 13%
Arbeitsvorgang 4: 2%
Arbeitsvorgang 5: 5%
Arbeitsvorgang 6: 2 %

Bei den Arbeitsvorgängen 2-6 handelt es sich um administrative Tätigkeiten.  In Summe ergeben die Arbeitsvorgänge 2-6 auch 50%.

Die Aufspaltung verstehe ich auch nicht..

Andre4s:
Die Arbeitsvorgänge sind jeweils mit der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung bewertet wie deren Zeitanteile.

Also Arbeitsvorgang 2 hat zu 28% besondere Schwierigkeit und Bedeutung, Arbeitsvorgang 3 hat 13%

Ich glaube, dass dies nicht korrekt ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Andre4s am 09.01.2023 15:56 ---Die Arbeitsvorgänge sind jeweils mit der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung bewertet wie deren Zeitanteile.

Also Arbeitsvorgang 2 hat zu 28% besondere Schwierigkeit und Bedeutung, Arbeitsvorgang 3 hat 13%

Ich glaube, dass dies nicht korrekt ist.

--- End quote ---
Ein AV kann entweder 100% besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder 0% haben.
somit sind ja schon mal AV2 und 3 41% % bSuB

Und damit ein Av bSuB hat, muss er natürlich Eg10Fg2 sein

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