Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung nach EG12
WasDennNun:
Arbeitsvorgang 1: 50% EG11Fg1
Arbeitsvorgang 2: 28% EG11Fg2 und bSuB
Arbeitsvorgang 3: 13% EG11Fg2 und bSuB
Arbeitsvorgang 4: 2% EGx
Arbeitsvorgang 5: 5% egx
Arbeitsvorgang 6: 2 % egx
macht für mich:
41% EG11Fg2 und bSuB
59% kleiner EG12
ergibt in der Gesamtbetrachtung EG12Fg1
da mehr als 1/3 bSub und EG11fg2
So würde ich es interpretieren.
Andre4s:
Was ich aber nicht verstehe ist, dass für alle Arbeitsvorgänge die besondere Schwierigkeit und Bedeutung bestätigt wird.
Arbeitsvorgang 1: 50% besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 2: 28% besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 3: 13% besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 4: 2% besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 5: 5% besondere Schwierigkeit
Arbeitsvorgang 6: 2% besondere Schwierigkeit
Und dann wird zusätzlich geschrieben, dass Arbeitsvorgang1 sich zu 1/3 durch besondere Leistungen aus der EG10 heraushebt.
WasDennNun:
Das verstehe ich auch nicht, wenn der AV1 nur ein AV ist, dann kann doch nicht ein Drittel der Zeit besondere Leistung haben und 2/3 nicht!
Sondern dann müsste Av1 mindestens aus zwei AVs bestehen: aus Av1.1 33% von den 50% und Av1.2 66% von den 50%) bestehen und Av1.1 hat das Merkmal besondere Leistungen und AV1.2 nicht.
Und was ich auch nicht verstehe, dass ein tarifliches Merkmal festgestellt wird, obwohl es irrelevant ist.
Also ist zu klären, welche AVs besondere Leistungen haben.
Du bist ja erst in der EG11 wenn min 33% deiner Arbeitszeit mit AVs gefüllt wird, die bL haben.
Unter der Annahme, dass Av1 aus zwei Avs besteht und tatsächlich nur einer 33% davon bL hat, dann hättest du durch Av1.1 und Av1.2 nur 1/6 deiner Arbeitszeit bL und du wärest nicht EG11.
Ergo müssten Av2 oder Av3 ebenfalls bL sein.
Wenn beide BL haben, dann ist es 28%+13%+16,5% >50% also EG11 Fg2 Also EG12 in der Gesamtbetrachtung.
Wenn nur AV2 , dann <50% EG11 Fg 1 also nichts ist mit EG12.
Du musst also ermitteln welche AV dort wirklich existieren in deren Berechnung und welche davon bL sind.
Oder mit diesen Quatsch der dir vorliegt zum Gericht ziehen.
Andre4s:
Danke dir für die mögliche Aufschlüsselung der Arbeitsvorgänge. Bin auch der Meinung, dass die 1/3 sich auf mehrere (Unter-)Arbeitsvorgänge aufteilen müssten.
Wobei Arbeitsvorgang 1 50% der Arbeitszeit ausmacht. Also müssten bei zwei Arbeitsvorgängen Av1.1 und Av.1.2 jeweils 33% und 17% angegeben werden. Dann könnte ich diese Bewertung irgendwie verstehen, aber da die Arbeitsvorgänge nicht aufgeschlüsselt sind, sehe ich da auch viel Spielraum.
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