Servus liebe Ö D Kollegen.
Wir, 52 Kollegen und ich sind Hausmeister an einer hessichen UNI.
Unser Entgelt ist in TVöD 5 seit 1995 eingestuft.
Leider und da lasse ich gleich auch die Katze aus dem Sack , werden uns immer mehr höherwertige Aufgaben übertragen.
Darunter fallen
zu den in unseren Arbeitsverträgen nur grob umschriebenen Tätigkeiten in Prozenten:
-Wir nutzen seit kurzem ein neues Digitales Störmelde System .
In dem wir jetzt selbst Meldungen einpflegen , auslösen , Zuordnungen verändern und aus ihm herrausziehen
müssen. Auch stellen wir Fehler fest und sollen diese an die Administratoren des Meldesystems mittteilen.
Es wurden extra PC angeschaft und jeder erhielt einen persönlichen digitalen Zugang für das
Meldesystem.
-Es wurde in vielen Bereichen ein elektronisches Schließsystem eingeführt welches wir zusätzlich auch warten
und bedienen sollen.
-Es wurden uns die Aufgaben der Post und Paketverteilung für mehrere Tausende Nutzer übertragen.
(Welche vorher von einer Beamten Stelle gehandhabt wurden).
Nicht das wir die Post nur verteilen müssten , wie suchen auch über einen zur Verfügung gestellten PC die nicht
ermittelbaren Nutzer selbstständig heraus.
-Wir müssen zusätzlich zu unserem Winterdienst die Personellen Eingpässe der 2 Stufen höher eingrupierten
Gärtner teilweise mit übernhemen und deren Gerät bei Schnee und Eis bedienen.
-Wir sollen jetzt anfangen ein weiteres elektronisches System zur überwachung von Fenstern und Türen zu
instalieren , das dann auch durch uns am PC überwacht werden soll.
All das sind schonmal einge große Eckpunkte welche bis vor kurzen garnicht durch die Hausmeister zu erledigen waren.
Alles was wir über unsere TVöD E 5 Eingrupierung finden ist der Wortlaut:
-Abgeschlossene Ausbildung in diesem oder verwandten Beruf.
Sprich keine höherwertigen Tätigkeiten !
Würde uns bei solch wie vorab beschriebenen Tätigkeiten nicht eher die Entgeltstufe E6 oder sogar E7 zustehen?
Sprich : Tätigkeiten wie E5 oder E6 aber zzgl. besonders hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.
Bis jetzt haben wir zwar ein Gerichtsurteil gefunden in dem genau das auf einen Schulhausmeister anwendung fand.
Das Gericht urteilte hier bereits 1997 das bei der Einführung und unumgänglichen nutzung von elektronischen Datenverarbeitungssystemen (PC) sowie elektronischen Schließsystemen etc. ein Anspruch auf die Entgeltgruppen E6 bis sogar E9 bestehen würde.
Es war aber eben auf einen Schulhausmeister Grund, Haupt, Real etc. geschrieben.
Dies sollte ja kein unterschied zu einem Hausmeister an einer Uni darstellen.
Kennt sich hier jemand von euch aus :
Was für uns zu tun ist ?
Wo wir Hilfe finden können?
Hat jemand Erfahrungen hierzu ?
Meine Kollegen und ich sind für jede Hilfe sehr dankbar !
Gruß euer Hausmeister :-)