Autor Thema: Leistungsentgelt Leistungsorientierteentgeld TVÖD  (Read 3072 times)

Rene90

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Moin Liebe Kollegen aus dem Öffentlichen Dienst,

ich bin mittlerweile 13 Jahre im TVÖD angestellt und hatte das Glück Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Vom 4.08.2022 - 03.10.2022. Im Dezember wird bei uns die Leistungsorientierte Sonderzahlung ausgezahlt. Die mit der Gießkanne für alle gleich ausgezahlt wird. Wir haben keine extra Betriebsvereinbarung dafür.
Mir wurde diese 2022 Jahr nicht ausgezahlt da ich kein Entgelt im September hatte.
Ich finde das verrückt das es so im TVÖD festgelegt sein sollte, da dies ja eine Belohnung für das ganze Jahr sein sollte.
Könnt ihr das bestätigen oder Argumente da gegen finden?
Grüße
Rene

Isie

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Antw:Leistungsentgelt Leistungsorientierteentgeld TVÖD
« Antwort #1 am: 10.01.2023 12:20 »
Anscheinend folgt dein Arbeitgeber der Empfehlung, bei Elternzeit im September kein Leistungsentgelt zu zahlen. Siehe hierzu:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/elternzeit-wiederaufnahme-der-arbeit-nach-elternzeit-7-leistungsentgelt_idesk_PI13994_HI2997357.html

Du solltest deinen Anspruch schriftlich geltend machen, um die Ausschlussfrist zu wahren. Falls dein Anspruch zurückgewiesen wird, musst du dir überlegen, ob du eine Leistungsklage vor dem Arbeitsgericht erheben willst.

Rene90

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Antw:Leistungsentgelt Leistungsorientierteentgeld TVÖD
« Antwort #2 am: 10.01.2023 13:14 »
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Aber wenn ich das richtig lese ist das ja sogar so im TVÖD vorgegeben.
Wie soll ich denn mein Anspruch geltend machen wenn ich ja theoretisch kein Anspruch drauf habe.
Mhh ich kann das nicht richtig greifen...

Opa

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Antw:Leistungsentgelt Leistungsorientierteentgeld TVÖD
« Antwort #3 am: 10.01.2023 13:29 »
Sehe ich auch so, zumal auch der zitierte Kommentar gerade den Anspruch nach Elternzeit verneint.


Öffdler

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Antw:Leistungsentgelt Leistungsorientierteentgeld TVÖD
« Antwort #4 am: 10.01.2023 15:11 »
ich lese den Kommentar nicht als Rechtsmeinung, sondern lediglich als (recht dürftig) begründete Empfehlung, die LOB bei Elternzeit im September nicht auszuzahlen. Ich würde also eher Isies Vorschlag folgen und den Anspruch zunächst einmal geltend machen.

Isie

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Antw:Leistungsentgelt Leistungsorientierteentgeld TVÖD
« Antwort #5 am: 10.01.2023 16:11 »
Wenn die Vorschrift eindeutig wäre, hätte eine Klage vermutlich wenig Sinn. Aber sie ist nicht eindeutig, denn sie trifft keine Regelung, wie zu verfahren ist, wenn im Bezugsmonat September kein Tabellenentgelt gezahlt wird. Das BAG hat entschieden, dass einem Beschäftigten, der wegen Krankheit im September kein Entgelt erzielt, das pauschalierte Leistungsentgelt dennoch zusteht. Theoretisch könnte das BAG könnte auch im Falle der Inanspruchnahme von Elternzeit so entscheiden.