Hallo Isie,
Danke, so hatte ich mir das auch vorgestellt! Variante zwei wäre mir eindeutig lieber.
Am Telefon kommunizierte der Servicemitarbeiter allerdings hartnäckig, dass Arbeitgeberbeiträge keinesfalls in meinen Vertrag flössen, da dieser ja bereits geschlossen sei. Ich könne natürlich meine Sparrate reduzieren, der AGZuschlag würde trotzdem in einen neuen Vertrag fließen.
Du schreibst, es ändere sich ja nur im Innenverhältnis AN-AG etwas. Klingt für meine Begriffe logisch, gilt das auch, wenn die Abrechnung über das Landesamt für Finanzen läuft?
Ich kann eine Änderung der Sparrate ja erst ab heute für die Zukunft in die Wege leiten, der Zuschlag wird aber auch für 2022 bezahlt. Hab ich Chancen, da rückwirkend was dran zu ändern, weil ich ja erst mit der Dezember Lohnabrechnung davon erfahren habe? Konkret heißt das doch, ich muss auch meiner letzten Lohnabrechnung widersprechen, oder? Weil ich wegen des AG Zuschusses die Freigrenzen der Sozialversicherung überschritten habe, würde mir jetzt das auch noch abgezogen, das kanns ja nicht sein...
Also ganz praktisch: der Lohnabrechnung widersprechen, dem neuen Vertrag der VBL widersprechen, und stattdessen meine Sparrate so anpassen, dass ich inkl AG Zuschuss auf meine gewohnte Höhe komme. Hast Du Ideen, bei wem ich mir da eine rechtliche Unterstützung holen kann?
Danke !