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VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
mrsmilka:
Hallo,
mit der Dezemberabrechnung hat mich die Kunde erreicht, dass die TdL jetzt auch 15% Zuschlag auf den AN-Beitrag zahlt. Zunächst freut frau sich da ja. Bei genauerem Nachforschen bei der VBL stellt sich dann raus, der AG-Beitrag wird nur zu neuen Vertragsbedingungen angenommen, ein neuer Versicherungsschein sei unterwegs.
Der aktuelle Garantiezins liegt bei 0, ..Prozent.
Damit bin ich natürlich nicht einverstanden: beim alten Vertrag war der Garantiezins höher.
Rücksprache mit der VBL Servicenummer ergibt: der AG-Beitrag könne keinesfalls auf den alten Vertrag eingezahlt werden, auch nicht, wenn die Sparsumme dann unterm Strich gleich bleibt.
In den Formularen finde ich in der Ausfüllhilfe zur Beitragsanpassung 2023 folgenden Satz:
Für Verträge der VBLextra gilt:
Wird der monatliche Beitrag durch den Arbeitgeberzuschuss aufgestockt, erhöht sich der monatliche Beitrag. Der
Arbeitgeberzuschuss wird gesondert zu den aktuell geltenden AVBextra 04 angenommen. Wird der Arbeitgeberzuschuss auf den monatlichen Beitrag angerechnet, reduziert sich der Sparanteil entsprechend. In diesem Fall wird
der Arbeitgeberzuschuss zusammen mit dem monatlichen Beitrag in den bestehenden Vertrag zu den dafür geltenden AVBextra überwiesen.
Da die TdL bisher keine Zuschüsse bezahlt hat, hatte ich bisher nie eine Wahl zu entscheiden, ob ein Zuschuss auf meine Sparrate angerechnet werden soll.
Darf die VBL wirklich bestimmen, dass der AG Anteil in einen neuen Vertrag laufen muss?
Für 0,...Prozent Garantiezins, (plus einer fakultativen Gewinnbeteiligung, aber für die nächsten hoffentlich-noch-sehr langen-Jahre) würde ich lieber gern meine Sparrate reduzieren, das toppe ich aktuell sogar mit Festgeld...
Und noch hab ich den neuen Vertrag nicht, aber dann gilt ja bestimmt eine Widerrufsfrist von 14 Tagen...
Wie geht Ihr damit um?
Ich freu mich auf Meinungen und Rückmeldungen!
Isie:
Die eine Variante ist eine Vertragsänderung mit erhöhtem Beitrag, die nur zu den aktuell, d. h. im Zeitpunkt der Änderung geltenden Bedingungen von der VBL angenommen wird. Das ist normal.
Die andere Variante beinhaltet keine Vertragsänderung, da der Beitrag unverändert ist und lediglich im Innenverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Beitragsaufteilung stattfindet.
Isie:
Ergänzung: Bei beiden Varianten bleibt der BAV-Vertrag zu den bisherigen Bedingungen bestehen. Bei Variante 1 wird zusätzlich ein neuer Vertrag mit neuen Vertragsbedingungen abgeschlossen, in den nur der Zuschuss des Arbeitgebers eingezahlt wird.
mrsmilka:
Hallo Isie,
Danke, so hatte ich mir das auch vorgestellt! Variante zwei wäre mir eindeutig lieber.
Am Telefon kommunizierte der Servicemitarbeiter allerdings hartnäckig, dass Arbeitgeberbeiträge keinesfalls in meinen Vertrag flössen, da dieser ja bereits geschlossen sei. Ich könne natürlich meine Sparrate reduzieren, der AGZuschlag würde trotzdem in einen neuen Vertrag fließen.
Du schreibst, es ändere sich ja nur im Innenverhältnis AN-AG etwas. Klingt für meine Begriffe logisch, gilt das auch, wenn die Abrechnung über das Landesamt für Finanzen läuft?
Ich kann eine Änderung der Sparrate ja erst ab heute für die Zukunft in die Wege leiten, der Zuschlag wird aber auch für 2022 bezahlt. Hab ich Chancen, da rückwirkend was dran zu ändern, weil ich ja erst mit der Dezember Lohnabrechnung davon erfahren habe? Konkret heißt das doch, ich muss auch meiner letzten Lohnabrechnung widersprechen, oder? Weil ich wegen des AG Zuschusses die Freigrenzen der Sozialversicherung überschritten habe, würde mir jetzt das auch noch abgezogen, das kanns ja nicht sein...
Also ganz praktisch: der Lohnabrechnung widersprechen, dem neuen Vertrag der VBL widersprechen, und stattdessen meine Sparrate so anpassen, dass ich inkl AG Zuschuss auf meine gewohnte Höhe komme. Hast Du Ideen, bei wem ich mir da eine rechtliche Unterstützung holen kann?
Danke !
Isie:
Schau mal hier: https://www.haufe.de/personal/entgelt/entgeltumwandlung-in-der-bav/arbeitgeberzuschuss-zur-entgeltumwandlung-in-der-bav_78_557168.html
Erkundige dich am besten bei der VBL, ob und ggf. warum der bisherige Vertrag geschlossen wurde.
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