Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
VBLextra - Entgeltumwandlung- ZuschlagAG
jorgk37:
--- Zitat von: mrsmilka am 10.01.2023 20:17 ---Ich könne natürlich meine Sparrate reduzieren, der AGZuschlag würde trotzdem in einen neuen Vertrag fließen.
--- End quote ---
Das halte ich für Unsinn. Selbst die Info's der VBL sehen es anders vor:
https://www.vbl.de/documents/20142/5de8480c-1b96-ac5c-da7c-d20d00aa251a
(Hoffe der Link geht; Es ist die Arbeitgeberinfo der VBL, "VBLinfo Oktober 2021". Siehe dort die Info zur Verwendung des Arbeitgeberzuschusses als "Anrechnung").
Hier noch der Link auf das BMI Rundschreiben zum Arbeitgeberzuschuss an sich (für die TVöD Bund Beschäftigten):
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2022/RdSchr_20220330.pdf?__blob=publicationFile&v=8
Und ein Verweis nach Haufe:
https://www.haufe.de/personal/entgelt/entgeltumwandlung-in-der-bav/arbeitgeberzuschuss-zur-entgeltumwandlung-in-der-bav_78_557168.html
jorgk37:
Unter TVöD Kommunen gab es auch schon eine (kurze) Diskussion zu dem Arbeitgeberzuschuss. Wie jetzt anders darauf zu verweisen, als mit meinem dortigen Beitrag, weiss ich leider nicht.
--- Zitat von: jorgk37 am 19.11.2022 00:15 ---.. dann erfindet letzterer Verein die VBLextra AVB 04 für jede Mehrzahlung.
So kommt die (mMn Arbeitgeberseitig-organisierte) VBL zu einem faktisch zinslosen Darlehen in Form der 15% Zulage.
--- End quote ---
jorgk37:
Sorry, Isie hatte den Verweis auf Haufe schon gegeben.
Faunus:
Ich habe letzte Woche den Versicherungsschein der durch den Arbeitgeber neu abgeschlossenen VBLextra04 erhalten.
Nach dem Betrierbsrentenstärkungsblabla wird aus dem Betrag, den ich für meine Entgeltumwandlung (Verträge aus 2006) zahle nun ein Zuschuss berechnet, den der AG dann in diesen Extravertrag für mich einzahlt.
Anfänglich war ich etwas irritiert, dass nicht die Altkonditionen verwendet wurden, habe nachgelesen und sehr großzügig (zu Lasten der Altkonditionen) den Unterschied zur Rentenauszahlung überschlagen. Für die Differenz kann ich mir nicht Mal mehr eine kleinen Kaffeee-to-go am Bahnhof aktuell im Monat leisten.
mrsmilka:
Hallo,
Zunächst mal danke an Isie und jorgk37!
Vielleicht dachte der Sachbearbeiter ja, er probierts einfach mal mit dieser steilen Behauptung.
Ich hab inzwischen mein Änderungsformular an die Abrechnungsstelle gegeben, damit dort der AGZuschuss berechnet wird und ich meine Sparrate absenken kann.
Danke Dir jorgk37 für den Link, den werde ich der Sachbearbeitung mal zur Verfügung stellen, evtl geht's dann schneller. Auf spontan geballte Kompetenz zu dem Thema bin ich bisher leider noch nicht gestoßen , jeder sagt nur: les ich nach, das haben wir nicht oft...na gut. Mal sehen, wie das weitergeht. Von der VBL hab ich bisher noch keine Antwort und keinen neuen Versicherungsschein.
Frage an Faunus: ich hab den letzten Absatz vermutlich nicht ganz verstanden. Wenn der Zuschuss in den alten Vertrag flösse und Du das freigewordene Geld die nächsten x Jahre zB in einen ETF Sparplan investierst, glaubst Du nicht, dass es dann für etwas mehr als nen Kaffee reicht? ( Prämisse x>10?). Und steht auf dem Versicherungsschein eine Widerrufsfrist? Ich hätte das Geld für 2022 auch lieber gern im bestehenden Vertrag..
Ich freu mich weiter über Rückmeldungen. Gern auch von Menschen, die widersprochen haben, oder ihre Rate abgesenkt,gern auch aus dem TVÖD- Bereich, denn ich glaube, da machts ausnahmsweise mal keinen Unterschied.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version