Autor Thema: von E13 auf E12 runterstufen - geht das und falls ja, auf welcher Stufe dann?  (Read 1606 times)

Hannelore

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Hallo in die Runde!

Ich bin derzeit TVL13-Stufe 4 und erwäge,mich auf eine Stelle zu bewerben (mit Führungsaufgabe), die allerdings auf E12 ausgeschrieben ist.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich bei Zusage zu dieser Stelle tatsächlich auf E12 -Stufe 1 einsteigen würde? Oder würde ich wenigestens auf einer höheren Stufe anfangen, die meiner jetzigen Besoldungen entspricht, z. B. E12- Stufe 4?

Ich bin dankbar für jedwede Info!

VG, H.

E15TVL

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Ist es derselbe Arbeitgeber? Wenn ja, dann ist es eine Herabgruppierung, bei der man die Stufe behält (4). Ist es ein neuer Arbeitgeber und liegt keine Berufserfahrung vor, wäre Stufe 1 korrekt.

Und ganz wichtig: Du hast keine "Besoldung"!!!

Bastel

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Du bist Angestellte, da gibt es keine Besoldung.

Bei einem AG Wechsel hast du nur bei einschlägiger Berufserfahrung Anspruch auf eine höhere Stufe. Alles andere ist Verahndlungssache.

Hannelore

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Super, vielen Dank für die Infos!