Die Eingruppierung in Erfahrungsstufen richtet sich nach § 27 f. BBesG und den dazugehörigen Abschnitten der BBesVwV. Die Ausbildung ist keine Erfahrungszeit. Abzuziehen sind zudem jedenfalls 1,5 Jahre gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 19 Abs. 1 Nr. 2 BLV, verbleiben etwa 6,5 Jahre. Demnach wäre Stufe 3 festzusetzen. Die Zeit bis zum Stufenaufstieg zu Stufe 4 verkürzt sich entsprechend um ca. 1,5 Jahre.
Übrigens gibt es im Tarifbereich keine Laufbahnen und damit auch keinen mittleren nichttechnischen Dienst. Man könnte von "vergleichbar mittlerem Verwaltungsdienst" sprechen.
Hast du deine Stufenfestsetzung und deine erste Bezügeabrechnung schon/noch nicht bekommen?