Autor Thema: Eingruppierung entsprechend aktueller EG oder Vorzeiten  (Read 1474 times)

FrauJG

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Hallo zusammen,

ich habe mich auf eine Stelle beim Kreis beworben, wo laut Stellenausschreibung eine Einstellung bis EG 9a möglich ist.

Aktuell übe ich eine niedriger dotierte Tätigkeit aus (EG 8), war aber davor bereits längere Zeit in der EG 9b (2 verschiedene Beschäftigungen; eine davon war jedoch exakt die gleiche Tätigkeit für die Stelle auf welche ich mich nun beworben habe).

Der potenzielle Arbeitgeber möchte nun "zur Vervollständigung meiner Bewerbungsunterlagen" einen Nachweis meiner aktuellen Eingruppierung. Da die Stelle recht weit von meinem Wohnort entfernt ist, kommt diese nur unter Eingruppierung in die EG 9a für mich in Frage.

Nun meine Frage - kann der Kreis anhand meiner derzeitigen Eingruppierung gegen eine Einstufung in EG 9a entscheiden? Oder ist der Nachweis tatsächlich nur Formsache?

Viele Grüße

Kaiser80

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Antw:Eingruppierung entsprechend aktueller EG oder Vorzeiten
« Antwort #1 am: 11.01.2023 07:45 »
Es dürfte wahrscheinlich eher um die Zuordnung der Stufe gehen.

Die Eingruppierung richtet sich nach der auszuübenden Tätigkeit, ob vorher mal tätigkeiten nach EG15 oder EG1 ausgeübt wurden ist für die Eingruppierung unbeachtlich.