Da Bayern aber die Kinderzuuschläge nicht wie z.B. wie NRW erhöht hat, darf man die Frau dann zwar anschauen, nicht aber ins "engere" Dienstgespräch mit Vollzugsabsicht gelangen. Sonst führen Kinder dazu, dass die Besoldung wieder verfassungswidrig ist.
Also nur gucken, nicht anfassen, und auf die 20.000 € der Partnerin in Bayern achten.