Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Musikschule
Marianne:
Gibt es TVöD Regelungen dazu?
WasDennNun:
Nein.
Marianne:
Zusammenfassend - wenn keine Regelung in Form einer Vereinbarung vorhanden ist und der TVöD auch keine besitzt, gibt es wenig Aussicht auf Erfolg einer Vergütung, schätze ich das richtig ein? Gibt es hierzu den Urteiile, bzw. kennt einer Anwendungen zu Gunsten der AN die unter dem TVöD fallen, also AG die in irgend einer Form "vergtüten"?
Öffdler:
Also ich würde eher von dem Ansatz ausgehen, dass es sich um Arbeitszeit i. S. d. ArbZG handelt. Mangels abweichender indivual- oder kolletivrrechtlicher Regelungen ist diese mit dem üblichen Stundenlohn zu vergüten
(BAG, Urteil vom 12. Dezember 2012 – 5 AZR 355/12; BAG, Urteil vom 19. März 2014 – 5 AZR 954/12).
geigerzaehler:
Dein Arbeitgeber muss einen ersten Dienstort definieren, der Rest sind Dienstreisen innerhalb der Arbeitszeit.
Personal oder Betriebsrat sollten dazu eine Vereinbarung treffen.
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