Guten Morgen,
mit meinem Arbeitgeber wurde eine Teilzeit nach §11 Abs.1 Nr. A TV-L, befristet auf 5 Jahre, vereinbart.
Nun ist die Betreuung des Kindes ab Sommer nicht mehr notwendig. Die Teizeit würde für gewöhnlich noch 3,5 Jahre laufen. Kann diese jetzt vorzeitig beendet und in ein Vollzeitverhältnis zurück gekehrt werden, oder müssen die vollständigen 5 Jahre Teilzeit genommen werden?