befristete Teilzeit vorzeitig beenden

Begonnen von jonny898, 11.01.2023 11:57

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jonny898

Guten Morgen,

mit meinem Arbeitgeber wurde eine Teilzeit nach §11 Abs.1 Nr. A TV-L, befristet auf 5 Jahre, vereinbart.

Nun ist die Betreuung des Kindes ab Sommer nicht mehr notwendig. Die Teizeit würde für gewöhnlich noch 3,5 Jahre laufen. Kann diese jetzt vorzeitig beendet und in ein Vollzeitverhältnis zurück gekehrt werden, oder müssen die vollständigen 5 Jahre Teilzeit genommen werden?

WasDennNun

Man kann alles an vertraglichen Regelungen einvernehmlich ändern.

Organisator

Zitat von: jonny898 am 11.01.2023 11:57
Guten Morgen,

mit meinem Arbeitgeber wurde eine Teilzeit nach §11 Abs.1 Nr. A TV-L, befristet auf 5 Jahre, vereinbart.

Nun ist die Betreuung des Kindes ab Sommer nicht mehr notwendig. Die Teizeit würde für gewöhnlich noch 3,5 Jahre laufen. Kann diese jetzt vorzeitig beendet und in ein Vollzeitverhältnis zurück gekehrt werden, oder müssen die vollständigen 5 Jahre Teilzeit genommen werden?
Kommt darauf an, was dein Arbeitgeber dazu sagt. Sprich ihn einfach an!

Coffee86

Genau. Einfach mit dem AG klären wie das aussieht. In der Regel sollte es kein Problem sein, es sei denn die Stellenanteile wurden bereits durch eine andere Person über die Vertragslaufzeit übernommen. Dann kann es sein, dass man einfach keine Finanzierung dafür hat. Gerade bei hälftigen Reduzierungen werden oftmals Vertreter eingestellt oder die Anteile durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeiter aufgefangen.

WasDennNun

Zitat von: Coffee86 am 11.01.2023 12:42
Genau. Einfach mit dem AG klären wie das aussieht. In der Regel sollte es kein Problem sein, es sei denn die Stellenanteile wurden bereits durch eine andere Person über die Vertragslaufzeit übernommen. Dann kann es sein, dass man einfach keine Finanzierung dafür hat. Gerade bei hälftigen Reduzierungen werden oftmals Vertreter eingestellt oder die Anteile durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeiter aufgefangen.
Keine Finanzierung ist das eine, evtl. auch keine Arbeit die über ist. 8)

Coffee86

Zitat von: WasDennNun am 11.01.2023 13:27
Zitat von: Coffee86 am 11.01.2023 12:42
Genau. Einfach mit dem AG klären wie das aussieht. In der Regel sollte es kein Problem sein, es sei denn die Stellenanteile wurden bereits durch eine andere Person über die Vertragslaufzeit übernommen. Dann kann es sein, dass man einfach keine Finanzierung dafür hat. Gerade bei hälftigen Reduzierungen werden oftmals Vertreter eingestellt oder die Anteile durch Arbeitszeiterhöhungen anderer Mitarbeiter aufgefangen.
Keine Finanzierung ist das eine, evtl. auch keine Arbeit die über ist. 8)

Bei manchen Kollegen geht es definitiv nicht um Arbeit die über ist. Da geht's eh nur ums Kaffee vernichten.  ;)