Hallo zusammen,
finde ich irgendwo im Internet eine Auflistung der Tätigkeiten von Bauhofmitarbeitern mit einer Aussage, wie die jeweilige Tätigkeit hinsichtlich der Eingruppierung zu bewerten ist?
Konkret geht es darum, dass die Mitarbeiter unseres Bauhofs (Kommune in Niedersachsen) finden, dass sie in EG5 nicht richtig eingruppiert sind. Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung liegen vor. Die einzelnen Arbeitsplatzbechreibungen liegen vor, werden zurzeit noch einmal den aktuellen tatsächlichen Tätigkeiten angepasst, anschließend wird die Dienststelle dann wohl neu bewerten (und vermutlich zu dem Ergebnis kommen, dass sich nichts ändert).
Ich (PR) sehe zumindest bei zwei Mitarbeitern höherwertige Tätigkeiten, nämlich die Instandhaltung von Atemschutzgeräten in der Feuerwehrzentrale. Gegebenenfalls finden sich ja auch noch weitere Tätigkeiten, die evtl. höher zu bewerten sind, als EG5 und wenn sich dann eine Summe von über 50% solcher Tätigkeiten ergibt, dann wäre das ja ein Ansatzpunkt.
Kann jemand da Auskunft geben?