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Tätigkeitsmerkmale Bauhofmitarbeiter bewerten
Horntrinker:
Hallo zusammen,
finde ich irgendwo im Internet eine Auflistung der Tätigkeiten von Bauhofmitarbeitern mit einer Aussage, wie die jeweilige Tätigkeit hinsichtlich der Eingruppierung zu bewerten ist?
Konkret geht es darum, dass die Mitarbeiter unseres Bauhofs (Kommune in Niedersachsen) finden, dass sie in EG5 nicht richtig eingruppiert sind. Anträge auf Überprüfung der Eingruppierung liegen vor. Die einzelnen Arbeitsplatzbechreibungen liegen vor, werden zurzeit noch einmal den aktuellen tatsächlichen Tätigkeiten angepasst, anschließend wird die Dienststelle dann wohl neu bewerten (und vermutlich zu dem Ergebnis kommen, dass sich nichts ändert).
Ich (PR) sehe zumindest bei zwei Mitarbeitern höherwertige Tätigkeiten, nämlich die Instandhaltung von Atemschutzgeräten in der Feuerwehrzentrale. Gegebenenfalls finden sich ja auch noch weitere Tätigkeiten, die evtl. höher zu bewerten sind, als EG5 und wenn sich dann eine Summe von über 50% solcher Tätigkeiten ergibt, dann wäre das ja ein Ansatzpunkt.
Kann jemand da Auskunft geben?
citar0:
Kann dir da nicht konkret weiterhelfen, aber bei uns ist jeder Bauhofmitarbeiter, der hauptsächlich Tätigkeiten aus seinem erlernten Beruf ausführt, mindestens in EG6.
Sprich der gelernte Gärtner wird im Bauhof als Gärtner eingesetzt, ergibt EG6, als Kolonnenführer zusätzlich Vorarbeiterzuschlag.
JahrhundertwerkTVÖD:
Es ist noch zu berücksichtigen, ob die alten Eingruppierungsregelungen Arbeiter seitens Verdi gekündigt wurden und die neuen Tätigkeitsmerkmale nach TVÖD gelten.
Wenn diese nicht gekündigt wurden (hängt vom jeweiligen Bundesland ab), ist die E5 leider Standard.
Lorenzo von Matterhorn:
Die Aufgabe des Atemschutzgerätewartes gehört zu den auszuübenden Tätigkeiten von Mitarbeitern eines Bauhofs? Ist das nicht originäre Aufgabe der Feuerwehr, da diese Personen auch Truppführer- und Atemschutzlehrgänge zu absolvieren haben?
JahrhundertwerkTVÖD:
Das sehe ich auch so und hat mit einer ordinären Tätigkeit im Bauhof nichts am Hut.
Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
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