Autor Thema: Rückzahlung Tarifverhandlungen Elternzeit + Höhergruppierung  (Read 1965 times)

Anna1997

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo Zusammen  :)

Ich nehme ab Ende September/Anfang Oktober Elternzeit und bin ab Ende Juni im Mutterschutz.
Ich bin aktuell in EG 8 eingruppiert. Im Moment läuft bei uns intern eine Stellenüberprüfung und meine Stelle wird nach hoher Wahrscheinlichkeit rückwirkend zu Ende letzten Jahres nach 9a bewertet, sodass ich höher gruppiert werden würde, wenn ich nicht schwanger wäre.
Wie sieht das denn aus, wenn die offizielle Höhergruppierung rückwirkend zu letztem Jahr z.Bsp. erst im Dezember diesen Jahres erfolgt? Habe ich auch in der Elternzeit einen Anspruch auf die Höhergruppierung und die Rückzahlung?
Zudem stehen ja die Tarifverhandlungen an und meistens bekommt man ja die Rückzahlung zu einem bestimmten Monat in der Vergangenheit bei Erhöhung der Gehälter.
Erhalte ich die Rückzahlung auch in der Elternzeit, wenn ich zum Zeitpunkt zu dem zurückgezahlt wird noch im Dienst war?

 :)

Isie

  • Gast
Nachzahlungen für Zeiträume, in denen du noch gearbeitet hast, stehen dir auch dann zu, wenn du im Zeitpunkt der Nachzahlung in Elternzeit bist. Bezüglich der Nachzahlung wegen der rückwirkenden Korrektur eines Eingruppierungsirrtums kann es aber Probleme wegen der Ausschlussfrist geben. Ich empfehle, dass du deinen Anspruch auf Zahlung des Entgelts nach EG 9a schriftlich geltend machst.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,599
Hallo.

Was sollte deine Schwangerschaft mit der Höhergruppierung zu tun haben? ;)

Wenn dir wirksam Aufgaben übertragen wurden, die zu einer Eingruppierung in der EG 9a führen, dann bist du ab diesem Moment so eingruppiert. Ob die Rechtsmeinung deines AG zuvor eine andere war, spielt keine Rolle.
Die erste Frage wäre also: Wann wurden dir wirksam die Aufgaben übertragen, die zu einer Höhergruppierung führt?

Die zweite Frage, die sich stellt: Hast du deine Ansprüche dem AG gegenüber rechtssicher geltend gemacht? Wenn nicht verfallen theoretisch alle rückwirkenden Geldansprüche, die über 6 Monate hinausgehen.

Die Elternzeit spielt für die Höhergruppierung keine Rolle, da du ja mutmaßlich bereits in der Vergangenheit eingruppiert. Nachzahlungen hieraus oder aus Tarifverhandlungen werden dir auch in der Elternzeit ausgezahlt.