Autor Thema: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung  (Read 3463 times)

Annefee

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« am: 11.01.2023 21:29 »
Hallo,
ab wann muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegen?
Meines wissens ist es doch wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert, oder?
Mein Arbeitgeber meint es wären nur 2 Kalendertage.
Bin nämlich Montag, Dienstag und Mittwoch krank gewesen und Donnerstag wieder zur Arbeit gegangen.

Gruß
Anne

citar0

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #1 am: 11.01.2023 21:34 »
Du hast alles richtig gemacht. Mo-Mi geht ohne AU.

Isie

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #2 am: 11.01.2023 22:40 »
Der Arbeitgeber kann abweichende Regelungen getroffen haben.

Annefee

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #3 am: 11.01.2023 22:42 »
Muss der Arbeitgeber sich nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz halten?

FearOfTheDuck

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #4 am: 11.01.2023 22:47 »
Muss der Arbeitgeber sich nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz halten?

Satz 3: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

Annefee

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #5 am: 11.01.2023 22:53 »
Bestimmt doch nur wenn der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer mitteilt wenn er in dem Job anfängt oder im Vertrag steht. Sonst brauche ich mich nur an § 5 Abs. 1 Satz 2 halten.

superbraz

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #6 am: 12.01.2023 06:37 »
Muss der Arbeitgeber sich nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz halten?

Satz 3: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

Hier wird es auch so gehandhabt - es ist IMMER eine AU Bescheinigung vorzulegen.
Wobei es reicht, wenn diese zB per Mail vorab (spätestens nach 3 Tagen) eingeht und man das original dann nach 1 Woche abgibt.

heike2106

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #7 am: 12.01.2023 07:30 »
Muss der Arbeitgeber sich nicht nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Entgeltfortzahlungsgesetz halten?

Satz 3: "Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen."

Hier wird es auch so gehandhabt - es ist IMMER eine AU Bescheinigung vorzulegen.
Wobei es reicht, wenn diese zB per Mail vorab (spätestens nach 3 Tagen) eingeht und man das original dann nach 1 Woche abgibt.

Jetzt wird nichts mehr abgegeben. Nur noch Informationspflicht.

Britta2

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #8 am: 12.01.2023 07:49 »
Bei uns Betriebsvereinbarung seit Jahren:  telefonisch morgens am ersten Tag bis spätestens 8 Uhr informieren plus sofort mit "wie lange krank". Attest vom Arzt ab dem ersten Tag.

Was ich aber für die derzeit noch mögliche Krankschreibung bei Erkältung immer noch nicht weiß ist - kein Arzt schreibt ein Attest aus ohne vorherige Vorlage einer KK-Karte (um seine eigene Bezahlung pro angefangenem neuen Quartal abzusichern).

Alien1973

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #9 am: 12.01.2023 09:08 »
AU ab dem ersten Tag ist im ÖD nicht üblich, in der Wirtschaft schon.

"Draussen" wurde das durch meinen Arbeitsvertrag geregelt, AU ab dem ersten Tag.
Im ÖD dann diese 3 Kalendertage krank ohne AU.

Wenn man leicht erkrankt ist reichen oft 2-3 Tage aus um wieder fit für die Arbeit zu sein. Wenn Leute dafür zum Arzt gehen müssen schreibt dieser eine AU für die ganze Woche. Wer sagt am Montag zum Arzt er braucht blos eine bis Mittwoch? Dürfte eine Minderheit sein...


Flying

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #10 am: 12.01.2023 09:57 »
Bestimmt doch nur wenn der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer mitteilt wenn er in dem Job anfängt oder im Vertrag steht. Sonst brauche ich mich nur an § 5 Abs. 1 Satz 2 halten.

Ja, kann aber auch ne gültige Verfügung sein, die es schon länger gibt.

Was ich aber für die derzeit noch mögliche Krankschreibung bei Erkältung immer noch nicht weiß ist - kein Arzt schreibt ein Attest aus ohne vorherige Vorlage einer KK-Karte (um seine eigene Bezahlung pro angefangenem neuen Quartal abzusichern).

Ich seh da keine Frage?
Natürlich schreib ein Arzt nicht ohne Krankenkassekarte krank - aber die hat man als AN doch auch?

WasDennNun

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #11 am: 12.01.2023 15:07 »
AU ab dem ersten Tag ist im ÖD nicht üblich, in der Wirtschaft schon.
Sehe ich anders, bzw. habe ich eine andere Wahrnehmung.
Ist grundsätzlich nicht üblich ab erstem Tag.

Zitat
"Draussen" wurde das durch meinen Arbeitsvertrag geregelt, AU ab dem ersten Tag.
Im ÖD dann diese 3 Kalendertage krank ohne AU.
Draußen wie drinnen ist so was nicht notwendigerweise im AV. Denn es ist ja schon gesetzlich geregelt, dass man ab dem ersten Tag eine AU verlangen kann.
Auch habe ich es erlebt regelmäßig draußen wie drinnen erlebt, dass vereinzelnd AN zu einer Au ab ersten Tag "verdonnert" wurden, da sie häufig Krank sind und der AG damit sich aus der Entgeltfortzahlung begeben kann.
Zitat
Wenn man leicht erkrankt ist reichen oft 2-3 Tage aus um wieder fit für die Arbeit zu sein. Wenn Leute dafür zum Arzt gehen müssen schreibt dieser eine AU für die ganze Woche. Wer sagt am Montag zum Arzt er braucht blos eine bis Mittwoch? Dürfte eine Minderheit sein...
Liegt dann aber nicht an dir, weil eben nicht du sagst wie lange die AU voraussichtlich ist, sondern am Arzt, denn der gibt seine qualifizierte Einschätzung ab.

Das da oftmals Ärzte fehlerhaft agieren ist nicht selten.
Und ich meine mich zu erinnern, dass hier und da ein Arzt Schadensersatzpflichtig wurde.

WasDennNun

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Antw:Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
« Antwort #12 am: 12.01.2023 16:50 »
Bestimmt doch nur wenn der Arbeitgeber es dem Arbeitnehmer mitteilt wenn er in dem Job anfängt oder im Vertrag steht. Sonst brauche ich mich nur an § 5 Abs. 1 Satz 2 halten.
Nein, der AG kann dies jederzeit verlangen, außer wenn im Arbeitsvertrag explizit geregelt ist, das man erst nach 3 Tagen die AU liefern muss.
Und er kann es unterschiedlich handhaben innerhalb des Betriebes.
Er muss es dir halt nur mitteilen, dass er ab sofort dies von dir einfordert.