AU ab dem ersten Tag ist im ÖD nicht üblich, in der Wirtschaft schon.
Sehe ich anders, bzw. habe ich eine andere Wahrnehmung.
Ist grundsätzlich nicht üblich ab erstem Tag.
"Draussen" wurde das durch meinen Arbeitsvertrag geregelt, AU ab dem ersten Tag.
Im ÖD dann diese 3 Kalendertage krank ohne AU.
Draußen wie drinnen ist so was nicht notwendigerweise im AV. Denn es ist ja schon gesetzlich geregelt, dass man ab dem ersten Tag eine AU verlangen kann.
Auch habe ich es erlebt regelmäßig draußen wie drinnen erlebt, dass vereinzelnd AN zu einer Au ab ersten Tag "verdonnert" wurden, da sie häufig Krank sind und der AG damit sich aus der Entgeltfortzahlung begeben kann.
Wenn man leicht erkrankt ist reichen oft 2-3 Tage aus um wieder fit für die Arbeit zu sein. Wenn Leute dafür zum Arzt gehen müssen schreibt dieser eine AU für die ganze Woche. Wer sagt am Montag zum Arzt er braucht blos eine bis Mittwoch? Dürfte eine Minderheit sein...
Liegt dann aber nicht an dir, weil eben nicht du sagst wie lange die AU voraussichtlich ist, sondern am Arzt, denn der gibt seine qualifizierte Einschätzung ab.
Das da oftmals Ärzte fehlerhaft agieren ist nicht selten.
Und ich meine mich zu erinnern, dass hier und da ein Arzt Schadensersatzpflichtig wurde.