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Fragen zu ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten
Aratrim:
Meine sehr geehrten Mitbeamtinnen und Beamten,
ich danke erstmal für viel Lesestoff und oft wirklich tolles Fachwissen.
Da ich selber erst ein paar Monate auf euren Pfaden wandele und die entsprechenden Themen im Studium g.D. so früh nicht dran gekommen sind, brauche ich bei dem Thema ruhegehaltsfähige Dienstzeiten und dem resultierenden Ruhegehaltssatz etwas (nach)Hilfe.
Natürlich auch um etwas egoistisch für meinen Fall mal mit Zahlen zu spielen und die Thematik der letzten Forumseinträge besser zu verstehen.
Es wäre schön wenn ihr mir bei den Fragen am Ende weiterhelfen könntet:
Daten:
Ehemaliger Soldat auf Zeit, Beamtenanwärter seit 01.10.2022
Jeweils mit einer Version a und b je nach einer zukünftigen Anerkennung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten.
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2022):
a)Mindestens 16 Jahre 9 Monate ruhegehaltfähige Dienstzeit (Nur Anerkennung Wehrdienst) = 16,75 Jahre
b)Maximal 22 Jahre 6 Monate ruhegehaltfähige Dienstzeit (Volle Anerkennung aller sonstigen Zeiten) = 22,5 Jahre
Besondere Altersgrenze: 67 Jahre
Geburtsjahr: 1980
Keine Ausfallzeiten / Teilzeit / Kinderzeit.
Variationen:
1) Erreichung besondere Altersgrenze zum 1.10.2047 (67 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2047):
a) Dienstzeit 41,75 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 41,75 x 1,79375 = 74,89 v. H.
b) Dienstzeit 47,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 47,50 x 1,79375 = 85,20 v. H.
Abzüge : 0 %
Ergebnis :
Der Ruhegehaltssatz beträgt die in Summe maximal zulässigen 71,75 Prozent
2) Versetzung in den Ruhestand auf Antrag 1.10.2043 (63 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2043):
a) Dienstzeit 36,75 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 36,75 x 1,79375 = 65,92 v. H.
b) Dienstzeit 42,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 42,50 x 1,79375 = 78,02 v. H.
Abzüge : -14,4 % Versorgungsabschlag
Ergebnis :
Der Ruhegehaltssatz vermindert sich um den Versorgungsabschlag von -14,4 % auf a) 51,52 v. H. / b) 61,83 v. H,
3) Versetzung in den Ruhestand nach Dienstunfähigkeit 1.10.2038 (58 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2038):
a) Dienstzeit 31,75 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 31,75 x 1,79375 = 56,95 v. H.
b) Dienstzeit 37,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 37,50 x 1,79375 = 67,27 v. H.
Abzüge : -10,8 % Versorgungsabschlag da unter 40 Dienstjahre und unter 63 Jahre
Ergebnis :
Der Ruhegehaltssatz vermindert sich um den Versorgungsabschlag von -10,8 % auf a) 46,15 v. H. / b) 56,47 v. H,
4) Versetzung in den Ruhestand nach Dienstunfall 1.10.2038 (58 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2038):
a) Dienstzeit 31,75 Jahre ruhegehal3tfähige Dienstzeit = 31,75 x 1,2 x 1,79375 = 68,34 v. H
b) Dienstzeit 37,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 37,50 x 1,2 x 1,79375 = 80,71 v. H
Abzüge : Erhöhung des Ruhegehaltssatzes um 20%, -10,8 % Versorgungsabschlag da unter 40 Dienstjahre und unter 63 Jahre
Ergebnis :
Der erhöhrte Ruhegehaltssatz vermindert sich um den Versorgungsabschlag von -10,8 % auf a) 57,54 v. H. / b) 69,91 v. H,
5) Versetzung in den Ruhestand nach Dienstunfähigkeit 1.10.2043 (63 Jahre)
Ruhegehaltsfähige Dienstzeit (01.10.2043):
a) Dienstzeit 36,75 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 36,75 x 1,79375 = 65,92 v. H.
b) Dienstzeit 42,5 Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit = 42,50 x 1,79375 = 78,02 v. H.
Abzüge : -10,8 % auf a) , 0% auf b) da 40 Dienstjahre und 63 Jahre oder älter.
Ergebnis :
Der Ruhegehaltssatz a) vermindert sich um den Versorgungsabschlag von -10,8 % auf a) 55,12 v. H.
Der Ruhegehaltssatz b) vermindert sich durch die Erfüllung der 40 Dienstjahre bei 63 Jahren nicht und beträgt höchstens 71,75 v. H.
Fragen :
+ Ist bei Variation 1) eine unschädliche Reduzierung der Arbeitszeit in den letzten Dienstjahren bei einem gleichzeitigen Erhalt des Ruhegehaltsatz von 71,75 % wie errechnet möglich oder empfehlenswert?
+ Bleibt es bei 2)b) und einer vollen Anerkennung aller Zeiten und bei einer Versetzung in den Ruhestand mit 63 Jahren bei einem Ruhegehaltssatz von 61,83 %?
+ Wie wird bei einem vorzeitigem Ruhestand bei 3) und 5) die Zurechnungszeit ermittelt? 2/3 von 2 Jahre bei 3) und 0 bei 5)?
+ Gilt die Zurechnungszeit auch bei Fällen eines qualifizierten Dienstunfalles nach 4)?
Falls ich die Daten richtig deute wäre einerseits über eine abschlagsfreie Teilzeitlösung in späten Dienstjahren durch die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten oder Versetzung in den Ruhestand mit geringen Abzügen möglich.
Die Rechnerei ist echt pain ~lach~
Danke für eure Zeit und Liebe Grüße in die Runde
Aratrim
Asperatus:
Vorab:
zu Begrifflichkeiten:
Du bist schon Beamter (auf Widerruf) und damit nicht Beamtenanwärter. Das Wort Anwärter leitet sich von der Anwartschaft auf das Statusamt ab, nicht auf den Beamtenstatus.
Eine besondere Altersgrenze gibt es bei Soldaten. Bei Beamten gibt es nur eine für zwischen 1952 und 1963 Geborene.
zur Rechtslage:
Wer weiß, ob diese zum Zeitpunkt des Pensionseintritts noch so ist.
Zu Frage 1: Möglich ja: Beim Antrag auf Versetzung in den Ruhestand ist das Ruhegehalt nicht zu mindern, wenn der Beamte zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand das 65. Lebensjahr vollendet und mindestens 45 Jahre mit ruhegehaltfähigen Dienstzeiten erfüllt hat. Vorsichtig: Es werden aber nicht alle Zeiten berücksichtigt, zum Beispiel keine Ausbildungszeiten. Näheres siehe § 14 Abs. 3 S. 4 BeamtVG. Ansonsten spricht aus meiner Sicht nichts dagegen.
Zu Frage 2: Im Fall 2b wären von den höchsten erreichbaren 71,75 Prozent die 14,4 Prozent abzuziehen, was 57,35 Prozent ergibt. Wenn du bei den "sonstigen Zeiten" in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hast, könnte jedoch zusätzlich eine Rente gezahlt werden, die nicht auf die Pension angerechnet werden.
Frage 3: Richtig
Frage 4: Dies ergibt sich aus § 36 BeamtVG. Es wird nur die Hälfte der Zurechungszeit hinzugerechnet. Wirkt im ersten Moment wie eine Schlechterstellung, wobei doch die durch den Dienst verursachte Dienstunfähigkeit privilegiert werden sollte. Lässt sich aber mit dem um 20 Prozent höheren Ruhegehaltssatz erklären.
Ein "besonders qualifizierter Dienstunfall" ist noch in § 37 BeamtVG geregelt. Für eine besondere Hingabe und Opferbereitschaft des Beamten zeigt sich der Dienstherrn im Gegenzug bei dem Ruhegehalt großzügig.
Welche sonstigen Zeiten liegen bei dir vor? Vielleicht ließe sich dann eine Aussage über deren Anerkennbarkeit machen und ob jeweils a), b) oder etwas dazwischen gilt.
Matze1986:
Ergänzend noch der Hinweis an ehemalige Soldaten:
Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung können als ruhegaltsfähige Dienstzeit doppelt angerechnet werden, falls evtl. Zeiten fehlen sollten.
Wenn beispielsweise ein Jahr fehlen sollte, der ehemalige Soldat 400 Einsatztage hat, kann dieses fehlende Jahr ausgeglichen werden.
Aratrim:
Guten Morgen , danke für die Antworten und Zeit.
Ist es dann nicht durch den Vorbereitungsdienst die Anwartschaft auf das Statusamt A9 g.D.?
Wobei ja keine Einstellung im Hause sondern irgendwo später mit der entsprechenden Laufbahnbefähigung erfolgt.
Egal.
Ah , stimmt. Also die Regelaltersgrenze(n).
Und da wir noch nicht mal wissen in welche Richtung es bei der ersten Tarifrunde geht und ob sich im Bereich amtsangemessen Alimentation etwas bewegt, wollen wir mal brav auf einen gütigen Pensionseintritt hoffen.
Somit wäre das mit der Vollendung des 65. Lebensjahres bei 45 ruhegehaltsfähigen Dienstjahren eine weitere Möglichkeit ohne Minderung auszuscheiden.
Es ist dann etwas Zahlenspielerei und kann sinnvoll sein eine überproportionale Dienstzeit am Ende durch eine Teilzeit abzuschmelzen oder das 65. Lebensjahr mit 45 anzustreben?
Zu 2 wurden die ersten 8 Jahre durch das BMVg in die gesetzliche Rentenversicherung nachgezahlt und werden später gemäß den gesetzlichen Vorgaben mit 67 Jahren mit um die 250 Euro angerechnet, haha. Ich war so frei es zur Vereinfachung weg zu lassen.
Zu 4:
Ist es dann Unfallruhegehalt + 1/2 Zurechnungszeit x 1,2 (Erhöhungssatz 20%)
oder Ruhegehaltssatz x 1,2 (Erhöhungssatz 20%) + + 1/2 Zurechnungszeit.
Letztlich klingt es durch das Fenster min 66,67 % - max 75 % des Unfallruhegehaltes wie Schmuck am Nachthemd wie es genau berechnet wird.
Gibt es eigentlich, nice to know, irgendwo Ausführungen oder Beispiele was Dienstunfälle genau sind.
Ich denke in der Sache gab es die ein oder andere Klage (Wegeunfall etc).
Wäre der qualifizierte Dienstunfall dann der klassische Polizist mit Vorfall im Einsatz als äquivalent zum vielleicht angesprengten Soldaten im Ausland ?
Für den Wald- und Wiesenbeamten wohl ein recht spezieller Fall (GGf. BND, BMZ,AA schätze ich).
Die Sonstigen Zeiten habe ich die Tage noch aufgeschrieben und mir auch Gedanken über eine mögliche Anrechenbarkeit mit Rechtsquelle und Zeiten gemacht :
01.08.1999 - 25.01.2003 Ausbildung Karosseriebau (3 Jahre, 5 Monate, 24 Tage)
Ausbildungzeit § 12 BeamtVG?
01.04.2003 – 31.03.11 Erste Wehrdienstzeit SAZ 8 mit Einstellung mit erhöhten Dienstgrad (8 Jahre)
Wehrdienstzeit § 8 BeamtVG?
31.03.2011 – 12.12.11 BwFachschule (8 Monate 12 Tage)
Befähigung zum Beginn Vorbereitungsdienst g.D?
Teilweise schon während der Wehrdienstzeit begonnen (Freistellung BFD) habe ich die doppelten Zeiten Wehrdienst/ BFD Schule weggelassen da diese nicht doppelt angerechnet werden können?.
03.01.2012 – 30.07-2012 Praktikum Arbeitsplatzorientierte Bildungsmaßnahme Oldtimerrestauration US Fahrzeuge durch Förderungsbescheid Berufsförderungsdienst
(6 Monate, 27 Tage )
(Anerkennung Unwahrscheinlich ?)
07.08.2012 – 09.12.2012 Praktikum Arbeitsplatzorientierte Bildungsmaßnahme Oldtimerrestauration italienische Fahrzeuge durch Förderungsbescheid Berufsförderungsdienst
(4 Monate, 2 Tage)
(Anerkennung Unwahrscheinlich ?)
13.12.2012 – 28.12.2012 Lehrgang Oldtimerlackierung
(15 Tage)
Durch Förderungsbescheid Berufsförderungsdienst
(Anerkennung Unwahrscheinlich ?)
01.01.13 – 31.12.13 Sabbatical/ Bewerbungen etc.
01.01.2014 – 31.09.2022 Zweite Wehrdienstzeit SAZ 20, Einstellung mit erhöhten Dienstgrad auf Grund Berufsausbildung
(8 Jahre, 8 Monate, 29 Tage)
§8 BeamtVG?
Teilweise haben Berufssoldaten Offz. mil F.D. / Unteroffiziere m. P. die Möglichkeit gehabt ihre Zeiten der Berufsausbildung förderlich vom BAPersBw anerkennen zu lassen (Max 4 Jahre).
Dies ist in meinem Fall durch den Wechsel in den g.D. nichttechnischen Dienst des Bundes wahrscheinlich nicht mehr förderlich ?
Weiterhin fehlt ein IHK Industriemeister Metall 2019/2021 während der Dienstzeit als Fortbildungsmaßnahme im Dienst da ich denke dass hierbei eine Anerkennung der Zeit durch §8 BeamtVG schon stattfindet.
Hinzu kommen wie @Matze1986 schön ergänzt hat Zeiten im Auslandseinsatz von ca 10 Monaten und 25 Tagen (3 Stück min 30 Tage etc etc.) die doppelt anrechenbar wären.
Somit wäre ich bei einer vollen Anrechenbarkeit bei b) (Rechenfehler zum Ursprungspost 22,5 setze 22,75X)
19 Jahre, 41 Monate, 134 Tage entspricht = 19 Jahre, 45 Monate, 14 Tage, = 22 Jahre, 9 Monate, 14 Tage.
A) wären hierbei die 16 Jahre 9 Monate Verkürzung der Dienstzeit auf Antrag gemaß Wehrdienstbescheinigung.
Ich denke irgendwo zwischen a) und b) wird die Festsetzung durch die dem Studidum folgende Dienstbehörde erfolgen. So wie ich das aber mitbekommen habe hängt das ganze auch etwas von der Leseart und Willen der Personalabteilung ab. Hier im Forum gibt es da ja die wildesten Beispiele. Weiterhin denke ich, dass eine Vorbereitung und Aufstellung der eigenen Zeiten durch das Widerrufszeitfenster des Bescheides ganz Sinnvoll ist.
@Matze : Hast du eine Empfehlung wie man die Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung i.d.R. nachweisen sollte ? Ich habe von "Zeiten der Dankesurkunde" über "Nimm den SAP Auszug" zu "Steht doch auf den Beurteilungszeiträumen" alles gehört ~lach~ Meist schaut man bei der Frage in große Augen bei Personalern.
Derzeit überlege ich als ehemaliger Soldat das BAPersBw um eine entsprechende Bescheinigung zu bitten.
Wie ist denn die Realität bei Beamten mit hohen Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung als Soldat oder den ähnlichen Zeiten im Sinne §13 BeamtVG vielleicht nach eine Entsendung AA, BMZ o.ä.in eine unschöne Klimazone?
Gehen diese dann in Teilzeit die letzten Jahre ?
Früher raus ist durch die Hürden mit dem "und" im Bezug auf das Lebensalter im Gesetz auch bei einer hohen Anzahl einer anrechenbaren Dienstzeit ja keine gute Option.
Hierbei verstehe ich auch den Sinn der doppelten Anrechenbarkeit als "Dank des Dienstherren" nach solchen Einsätzen nicht wirklich.
Matze1986:
--- Zitat von: Aratrim am 12.01.2023 11:47 ---
@Matze : Hast du eine Empfehlung wie man die Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung i.d.R. nachweisen sollte ? Ich habe von "Zeiten der Dankesurkunde" über "Nimm den SAP Auszug" zu "Steht doch auf den Beurteilungszeiträumen" alles gehört ~lach~ Meist schaut man bei der Frage in große Augen bei Personalern.
Derzeit überlege ich als ehemaliger Soldat das BAPersBw um eine entsprechende Bescheinigung zu bitten.
--- End quote ---
"Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung, die für Berufssoldaten doppelt ruhegehaltfähig wären, sind nach § 13 Abs, 2 BeamtVG auch für Beamte doppelt ruhegehaltfähig. Das gilt nach der aktuellen BeamtVGVwV auch für Einsatzzeiten aus dem Dienstverhältnis als Soldat."
(ACHTUNG: Diese Zeiten werden NUR herangezogen und doppelt angerechnet, wenn irgendwo Zeiten fehlen. )
Meine Abfrage lief auf dem Dienstweg,
letztendlich gab mir die Generalzolldirektion, Abteilung Auskünfte Beamte und Soldaten in Stuttgart die konkreten Informationen.
Woher diese die Informationen hatte, wurde mir nicht mitgeteilt.
Ich gehe von einer Übermittlung aus SAP aus.
Die konkrete Mailadresse schicke ich per PN (wenn das hier geht).
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