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Wechsel vom Beschäftigten in ein Beamtenverhätnis

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WasDennNun:
Und wie kommst du da auf die Idee in A9 starten zu können?

miloe:
Wenn der A II als Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst anerkannt wird, was nicht ganz ausgeschlossen ist und auch ein wenig im Dienstherrn abhängt, würde er wohl in A10 starten. Seit der jüngsten Dienstrechtsreform zum 01.12.2022 beginnt der gehobene Dienst in BW mit der A10.

Auskunft kann aber nur die Personalstelle geben ob der A II als entsprechende Vorbildung anerkannt wird. Mir sind aber solche Fälle bekannt, aber auch das Gegenteilige.

janosch:
Ich möchte mal kurz festhalten.
Also ich kann mit meinem 44 Jahren ohne Probleme in ein Beamtenverhältnis wechseln?
Eingangsamt ist offen, aber mind A8.
Beginn bei Stufe 1 oder werden bisherige Erfarhungsstufen aus dem TVÖD übernommen?

Isie:
Meinst du tatsächlich, dass deine Fragen in das Unterforum TVöD gehören? Suche das betreffende Beamtengesetz und schaue nach, welche Altersgrenze dort steht.

WasDennNun:

--- Zitat von: janosch am 19.01.2023 10:01 ---Ich möchte mal kurz festhalten.
Also ich kann mit meinem 44 Jahren ohne Probleme in ein Beamtenverhältnis wechseln?

--- End quote ---
Nein

--- Zitat ---Eingangsamt ist offen, aber mind A8.

--- End quote ---
Nein

--- Zitat ---Beginn bei Stufe 1 oder werden bisherige Erfarhungsstufen aus dem TVÖD übernommen?

--- End quote ---
nein und nein

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