Wechsel vom Beschäftigten in ein Beamtenverhätnis

Begonnen von janosch, 12.01.2023 15:45

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WasDennNun

Und wie kommst du da auf die Idee in A9 starten zu können?

miloe

Wenn der A II als Zugangsvoraussetzung für den gehobenen Dienst anerkannt wird, was nicht ganz ausgeschlossen ist und auch ein wenig im Dienstherrn abhängt, würde er wohl in A10 starten. Seit der jüngsten Dienstrechtsreform zum 01.12.2022 beginnt der gehobene Dienst in BW mit der A10.

Auskunft kann aber nur die Personalstelle geben ob der A II als entsprechende Vorbildung anerkannt wird. Mir sind aber solche Fälle bekannt, aber auch das Gegenteilige.

janosch

Ich möchte mal kurz festhalten.
Also ich kann mit meinem 44 Jahren ohne Probleme in ein Beamtenverhältnis wechseln?
Eingangsamt ist offen, aber mind A8.
Beginn bei Stufe 1 oder werden bisherige Erfarhungsstufen aus dem TVÖD übernommen?

Isie

Meinst du tatsächlich, dass deine Fragen in das Unterforum TVöD gehören? Suche das betreffende Beamtengesetz und schaue nach, welche Altersgrenze dort steht.

WasDennNun

Zitat von: janosch in 19.01.2023 10:01
Ich möchte mal kurz festhalten.
Also ich kann mit meinem 44 Jahren ohne Probleme in ein Beamtenverhältnis wechseln?
Nein
Zitat
Eingangsamt ist offen, aber mind A8.
Nein
Zitat
Beginn bei Stufe 1 oder werden bisherige Erfarhungsstufen aus dem TVÖD übernommen?
nein und nein


janosch

42. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ok somit dies oder?

WasDennNun

Zitat von: janosch in 19.01.2023 10:24
Warum?
Weil die Stufen die du bekommst weder zwingend die 1 sein dürfte noch sie irgendwas mit der TVöD stufe zu tun hätte.
Weil nicht nur das Alter (je nach Dienstherr bei dem verbeamtest wirst) eine Rolle spielt sondern auch andere Faktoren (persönliche Eignung, Gesundheit,....)
Weil A8 nicht für alle das Eingangsamt ist

FearOfTheDuck

Zitat von: Isie in 19.01.2023 10:06
Meinst du tatsächlich, dass deine Fragen in das Unterforum TVöD gehören? Suche das betreffende Beamtengesetz und schaue nach, welche Altersgrenze dort steht.

Zumal der AG der 1. Ansprechpartner ist, um nachzufragen, ob er überhaupt Dienstherr werden möchte.

WasDennNun

Zitat von: FearOfTheDuck in 19.01.2023 11:36
Zitat von: Isie in 19.01.2023 10:06
Meinst du tatsächlich, dass deine Fragen in das Unterforum TVöD gehören? Suche das betreffende Beamtengesetz und schaue nach, welche Altersgrenze dort steht.

Zumal der AG der 1. Ansprechpartner ist, um nachzufragen, ob er überhaupt Dienstherr werden möchte.
Mein AG ist auch Dienstherr

Isie


WasDennNun

Zitat von: Isie in 19.01.2023 11:44
Aber nicht dein Dienstherr.
Natürlich nicht, bin doch nicht blöd.

FearOfTheDuck

Eben. Und so kann es auch nicht der Dienstherr des Fragestellers sein, solange er sein AG ist. So meinte ich das.
Du darfst aber gerne gedanklich ein "dein" vor den Diensherrn setzen in meiner letzten Ausführung. ;)

WasDennNun

Zitat von: FearOfTheDuck in 19.01.2023 12:17
Eben. Und so kann es auch nicht der Dienstherr des Fragestellers sein, solange er sein AG ist. So meinte ich das.
Du darfst aber gerne gedanklich ein "dein" vor den Diensherrn setzen in meiner letzten Ausführung. ;)
Habe ich dank Isie dann auch gemerkt, dass du es so meinst.
Dachte du meinst, dass er einen AG hat, der erstmal Dienstherr werden müsste, bevor er sich über den Rest Gedanken machen kann  8)