Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stellenwechsel und gleichzeitig Anpassung der Erfahrungsstufe
Kaiser80:
Absolut, keine Frage. Hilft ja aber jetzt so oder so (tarifrechtlich) auch nicht mehr.
WasDennNun:
Vielleicht liest jedoch jemand mit, der es dann besser macht.
Trelle79:
--- Zitat von: Username2000 am 12.01.2023 20:44 ---Ja ich wurde auch von E11/5 in E12/5 hochgruppiert (gleiche Stelle).
Was ich nun aber plane ist ein Stellenwechsel (E12 bleibt) aber evtl mit Erfahrungsstufe 6 wenn das denn geht bzw verhandelbar wäre. Oder ist das komplett ausgeschlossen?
--- End quote ---
Vor einigen Jahren wurde ich auch höhergruppiert (Änderung der Tätigkeitsmerkmale). Damals sollte ich von
EG 11/4 auf EG 12/3 (zzgl. Garantiebetrag; stufengleiche Höhergruppierung gab es noch nicht) und hab mit meinem AG es so besprochen, dass die Höhergruppierung um 8 Monate verschoben wird. Danach erfolgte die Höhergruppierung von EG 11/5 auf EG 12/5 ... war überhaupt kein Problem.
FearOfTheDuck:
Gut für dich. Nutzt dem Fragesteller nur leider nichts mehr...
Username2000:
Ich war etwas ungenau, denn ich hätte um in die Erfahrungsstufe 6 zu kommen noch 1 Jahr und 3 Monate warten müssen. Und so lange wollte ich dann auch nicht mehr mit der Höhergruppierung warten und dachte mir, das nehme ich jetzt gleich mit und laufe nicht Gefahr, dass dann in einem Jahr die nächste Pandemie/Krieg etc. kommt und die ausgemachte Höhergruppierung unter den Tisch fällt. Solche Fälle gibt es ja sicher auch...
Demnach wäre mein Bestreben, bei der möglichen neuen Stelle nun eine Art Ausgleichzahlung zu erhalten (Differenz zwischen Erfahrungsstufe 5 und 6) bis man dann in 4 1/2 Jahren offiziell in die 6er rutscht oder alternativ gleich die Erfahrungsstufe 6 verhandelt. -> sofern das tarifrechtlich geht bzw. der Arbeitgeber das selbst entscheiden kann und auch gewillt ist.
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