Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[RP] Verbeamtung mit Bachelor in Rheinland Pfalz möglich?

<< < (3/3)

Ede65:
Natürlich musste ich in A 9 beginnen

Amtsschimmel:
Kann mir jemand sagen, was in diesem Kontext § 25 LbVO RP bedeutet?

Pascal121:
Ich würde sagen, dass der Dienstherr nicht jeden "Wald- und Wiesenmasterstudiengang" anerkennt als Laufbahnvoraussetzungen zum höheren Dienst?

Amtsschimmel:
Viel mehr lese ich aus 25 raus, dass es Studiengänge gibt, die als direkte Zugangsvoraussetzung - ohne hauptberufliche Tätigkeit oder Vorbereitungsdienst - herhalten können. Das Innenministerium entscheidet hierüber. Hat hier jemand Erfahrungen, oder trügt mich meine Rechtsauffassung?

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version