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[RP] Verbeamtung mit Bachelor in Rheinland Pfalz möglich?

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ImmaInteressiert:
Danke euch für die Hilfreichen Antworten.
Für mich ist nun auch Interessant wie die Berechnung mit der Stufenfestsetzung abläuft.

Hab dazu etwas gefunden:

Das Aufsteigen in den Stufen beginnt regelmäßig mit dem Anfangsgrundgehalt
der jeweiligen Besoldungsgruppe mit Wirkung vom Ersten des Monats, in dem
die erste Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge bei einem öffentlich-rechtlichem Dienstherrn wirksam wird.

Der Zeitpunkt des Beginns wird um die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden, nach § 30 Abs. 1 LBesG berücksichtigungsfähigen Zeiten, vorverlegt. Dazu zählen z.B. Zeiten einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn.

Bedeutet meiner Meinung nach:
Zu der Besoldungsgruppe: Beginnen muss ich in der A9 da es keinen Anspruch auf Beförderung gibt. Somit hätte ich Wartezeiten und benötige eine positive Beurteilung nach der Probe für die A10.
Zu der Erfahrungsstufe: würde ich in die Stufe 3 rutschen (10Jahre Berufserfahrung, für jede Stufe 3Jahre warten).

Pascal121:
gucke hier nochmal nach deiner Stufe

https://www.lff-rlp.de/fileadmin/user_upload/LFF/PDF/service/gehaltstabellen/Besoldung/20221201_Besoldungstabelle.pdf

Ich habe 8 Jahre SaZ und komme in Stufe 5 mit 2 Jahren "Rest"

Ich würde sagen du kommst in Stufe 6 mit 1 Jahr "Rest".

Du musst aber beachten: die 2,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeit wird nur einmal gerechnet! Also nur als hauptberufliche Tätigkeit, nicht zur Stufenfestsetzung! Wenn du also auf deiner Stelle verbeamtet wirst und dort schon 10 Jahre sitzt, dann werden zur Stufenfestsetzung nur 7,5 Jahre herangezogen.

zu A9: in meiner Dienststelle gilt mein Bachelor als "technisch" und wird mit A10 verbeamtet. Wenn nicht-technischer Bachelor, dann würde ich auch in A9 einsteigen.

ImmaInteressiert:
Kompliziert wird es mit den Berufserfahrungen, wenn die Jahre die ich in der öffentlichen Verwaltung gearbeitet habe, nicht dem der E10 entsprochen haben.

Sprich ich habe 5Jahre in der E6 gearbeitet. 3 Jahre E9c und 2Jahre in der E10.

Zählen somit nur die Jahre die gleichwertig mit der Stelle A9 (E9 entspricht A9 +e10 Erfahrung) sind? Also insgesamt 5 Jahre.

Pascal121:
Ich würde sagen nein, da meine SaZ-Zeiten ja auch voll zählen. Aber lies im Gesetz mal nach!

Ede65:
Hi,
das geht, ich habe das durchlebt.
Musste 2 Jahre und 6 Monate als Angestellter im gleichen Tätigkeitsbereich
arbeiten, dann ging das reibungslos.

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