Mal angenommen, es erfolgt während der Probezeit (Beamte auf Probe) die Übertragung eines höherwertigen Amtes, es kann aber erst nach Abschluss der Probezeit befördert werden. Für gewöhnlich schludert die Verwaltung mit der Lebenszeiturkunde. Formell verstehe ich es so, dass bei nicht bestandener Probezeit spätestens zum Ende der drei Jahre entlassen werden muss, sonst gilt die Probezeit als bestanden, auch wenn die Urkunde nicht da ist.
Ich vermute aber nicht, dass dann auch direkt ab diesem Zeitpunkt die höhere Besoldung gezahlt werden muss, oder? Vermutlich wird das bis zum tatsächlichen Aushändigen der Urkunde warten?
Weiß jemand, wie das gehandhabt wird?