Liebe Gemeinde,
mich interessiert, ob ein Beamter gem. neuer Besoldungsordnung nach einer Scheidung noch eine Zulage für das Kind bekommt, wenn er dies auch zu 50% betreut? Früher war ja die Zulage für das Kind an die Ehe "gekoppelt", die ja mit der Scheidung aufgelöst wird, ergo gäbe es nach der alten Ordnung keine Zulage mehr für das Kind, richtig?
Danke für aufklärende Kommentare!