Autor Thema: LAFIN Köln Porz  (Read 2059 times)

Noah1999

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LAFIN Köln Porz
« am: 15.01.2023 16:03 »
Hallo Ihr Lieben,

ich starte Anfang Februar erstmalig im Öffentlichen Dienst beim Landesamt für Finanzen in NRW - Köln Porz.
Nun wird mit „bis zu 60% telearbeit - Home Office“ geworben und ist nach Absprache und erfolgreicher Einarbeitung möglich.
Stimmt das ? Hat da jemand Erfahrungswerte? Ich habe mich nur wegen der Flexibilität beworben..

neodeo2

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #1 am: 16.01.2023 08:02 »
Finanzämter RLP haben 40% ohne einen triftigen Grund = also für jeden, wenn es möglich ist (also jetzt nicht für die Putzkraft).

Von daher kann ich es mir gut vorstellen, dass Ihr 60% Telearbeit habt.

Zeussowitz

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #2 am: 16.01.2023 08:06 »
Fragt man sowas nicht im Bewerbungsgespräch?

neodeo2

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #3 am: 16.01.2023 08:12 »
Fragt man sowas nicht im Bewerbungsgespräch?


so ?: hey ihr werbt mit 60% Telearbeit (nach Absprache und erfolgreicher Einarbeitung).

Stimmt das oder erzählt Ihr mir was vom Pferd?

Es wird sehr oft im Vorstellungsgespräch Mist erzählt, was im Nachhinein gar nicht stimmt.

Habe selbst schon zig mal erlebt. Kannst ja gerne bei Kununu ein paar Firmen-Bewertungen durchlesen, wenn du nicht glaubst.

PS: Auch umgekehrt erzählen oft die Bewerber was vom Pferd, was sich später als unwahr herausstellt...

Zeussowitz

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #4 am: 16.01.2023 08:30 »
Erstens: Was soll die Emotionaliät in deiner Antwort?
Zweitens: Natürlich kann man das im Gespräch fragen. Das gehört für mich zwingend dazu, wenn man sich, wie der Fragesteller formuliert, allein wegen der Flexibilität bewirbt. Wenn man dann vom Gegenüber angelogen wird, weiß man ja, das man im Zweifel in 2 Wochen wieder raus ist.

Wenn man es im Gespräch nicht fragen will, kann man ja auch einfach zufällig jemandem in der Behörde anrufen und sagen, man denke über eine Bewerbung nach und wollte mal fragen, wie so die Bedingungen sind. Ehrlichere Antworten wird man kaum kriegen ;)

SVAbackagain

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #5 am: 16.01.2023 08:32 »
Der Arbeitgeber lädt doch sogar den potenziellen Arbeitnehmer extra ein, um diesen von sich zu überzeugen. Dann kann man in der Bewerbung des Arbeitgebers getätigte Aussagen doch durchaus kritisch hinterfragen.

Floki

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #6 am: 16.01.2023 09:01 »
Hallo Ihr Lieben,

ich starte Anfang Februar erstmalig im Öffentlichen Dienst beim Landesamt für Finanzen in NRW - Köln Porz.
Nun wird mit „bis zu 60% telearbeit - Home Office“ geworben und ist nach Absprache und erfolgreicher Einarbeitung möglich.
Stimmt das ? Hat da jemand Erfahrungswerte? Ich habe mich nur wegen der Flexibilität beworben..

Ja, grundsätzlich stimmt das.

NWB

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #7 am: 16.01.2023 11:47 »
Als Anwärter dürfte in der Ausbildung keine Telearbeit möglich sein.
In der Probezeit wahrscheinlich eher schon.
Für Tarifbeschäftigte kann ich das nicht beurteilen.

Herbert Meyer

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #8 am: 16.01.2023 13:59 »
Fragt man sowas nicht im Bewerbungsgespräch?


so ?: hey ihr werbt mit 60% Telearbeit (nach Absprache und erfolgreicher Einarbeitung).

Stimmt das oder erzählt Ihr mir was vom Pferd?

Es wird sehr oft im Vorstellungsgespräch Mist erzählt, was im Nachhinein gar nicht stimmt.

Habe selbst schon zig mal erlebt. Kannst ja gerne bei Kununu ein paar Firmen-Bewertungen durchlesen, wenn du nicht glaubst.

PS: Auch umgekehrt erzählen oft die Bewerber was vom Pferd, was sich später als unwahr herausstellt...

Solche Benefits lassen sich problemlos vertraglich fixieren, da ist man dann auch nicht der moralischen Integrität des Arbeitgebers hilflos ausgeliefert.

NWB

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #9 am: 16.01.2023 15:11 »
Fragt man sowas nicht im Bewerbungsgespräch?


so ?: hey ihr werbt mit 60% Telearbeit (nach Absprache und erfolgreicher Einarbeitung).

Stimmt das oder erzählt Ihr mir was vom Pferd?

Es wird sehr oft im Vorstellungsgespräch Mist erzählt, was im Nachhinein gar nicht stimmt.

Habe selbst schon zig mal erlebt. Kannst ja gerne bei Kununu ein paar Firmen-Bewertungen durchlesen, wenn du nicht glaubst.

PS: Auch umgekehrt erzählen oft die Bewerber was vom Pferd, was sich später als unwahr herausstellt...

Solche Benefits lassen sich problemlos vertraglich fixieren, da ist man dann auch nicht der moralischen Integrität des Arbeitgebers hilflos ausgeliefert.

Wenn der gute Threadersteller verbeamtet wird, lässt sich gar nix vertraglich fixieren ;)

SVAbackagain

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #10 am: 16.01.2023 15:30 »
Warum sollte man in diesem Unterforum eine Verbeamtung vermuten oder in der Antwort berücksichtigen?

Johann

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #11 am: 16.01.2023 16:20 »
Warum sollte man in diesem Unterforum eine Verbeamtung vermuten oder in der Antwort berücksichtigen?

Vielleicht, weil Mitarbeiter in Finanzämtern vom Gros der Bevölkerung quasi automatisch als "Finanzbeamte" betitelt werden und daher die Assoziation kam.

Ich würde auch empfehlen, den Umfang des Anspruchs auf Heimarbeit vertraglich festzulegen und anhand quantifizierbarer Werte festzulegen, wann dieser beginnt.

FinIT

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Antw:LAFIN Köln Porz
« Antwort #12 am: 16.01.2023 18:11 »
[...] Landesamt für Finanzen in NRW - Köln Porz [...]
Nun wird mit „bis zu 60% telearbeit - Home Office“ geworben [...]
Stimmt das ? Hat da jemand Erfahrungswerte? [...]

Ja das stimmt und gilt durch einen Erlass des Ministeriums der Finanzen für die gesamte Finanzverwaltung in NRW. Bis zu 60% im Regelfall bei Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen und bis zu 80% in besonderen Fällen (bei Erfüllung von bestimmten Sozialkriterien)