Autor Thema: [Allg] Beamte auf Zeit, keine Möglichkeit einer weiteren Ernennung?  (Read 2589 times)

HarryAugust

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Hallo, ich bräuchte dringend Hilfe.

Ich bin Akademischer Rat auf Zeit in NDS und bin in meiner zweiten Dienstzeit. Diese Dienstzeit endet sehr bald. Insgesamt war ich dann 6 Jahre verbeamtet.

Ich war fest davon ausgegangen, dass ich auch danach weiter beschäftigt werden könnte und hatte bereits eine mündliche Zusage von meinem Vorgesetzten. Heute erfahre ich, von der Personalabteilung, dass eine weitere Ernennung nach der zweiten Dienstzeit angeblich grundsätzlich nicht möglich sei.

Ich habe vor meiner Beamtenzeit nicht die vollen sechs Jahre zur Promotion gebracht und dachte auch, dass mir durch die Coronapandemie eine weitere Frist zusteht (zumindest einige weitere Monate).

Sind diese Auskünfte der Perso so korrekt? Ich bin ehrlich gesagt aus allen Wolken gefallen.

Viele Grüße
Harry
« Last Edit: 18.01.2023 01:41 von Admin2 »

crosenkr

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Weiter beschäftigt ja, z.B. als zeitlich befristet Angestellter in einem Drittmittelprojekt oder auf einer Dauerstelle. Nicht aber als Angestellter auf Landesstelle oder als Beamter auf Zeit, da für die Ausbildungs- und Qualifizierungsphase (Habilitation oder Ruf auf eine Professur) max. sechs Jahre vorgesehen sind. Welche Auswirkungen Corona auf diese Zeiten hat, weiss ich leider nicht.

HarryAugust

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Als Angestellter zum Beispiel im Rahmen des TVL müsste es doch möglich sein?

crosenkr

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Als Wissenschaftlicher Mitarbeiter nur in Drittmittelprojekten. Es gibt ein paar Bundesländer, die auch Dauerstelle für Angestellte z.B. als Lehrkraft mit besonderen Aufgaben oder Researcher haben (https://www.linkedin.com/jobs/view/3340254334/?referenceId=fUkQC8%2BOQjalnhXtGvv38Q%3D%3D). Wenn der Stellenplan das hergibt? Wird aber wohl nur mit Ausschreibung gehen. Ansonsten empfehle ich, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu studieren. Eine Klage auf Entfristung kann erfolgreich sein, wenn regelmäßig Aufgaben durchgeführt wurden, die durch dieses Gesetz nicht abgedeckt sind und Daueraufgaben sind. Ein Gang zum Anwalt steht dann an.