In BW müsste man bis letzte Woche stellenwirksame Änderungen wie beurlaubungen einreichen.
Weiß jemand, ob es in Ausnahme mit Genehmigung auch danach noch geht oder es dann per Verordnung oder ähnliches ausgeschlossen ist.
Falls es geht, wäre ich über die Bestimmung auch dankbar