Autor Thema: Nachträgl. Anerkennung förderlicher Berufserfahrung wg. Falschauskunft von AG  (Read 1675 times)

najas

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Seit Mai 2022 bin ich als Quereinsteiger (Wechsel der Ingenieursdisziplin) bei einer Behörde angestellt. Bis dahin war ich in der freien Wirtschaft tätig. Der AG hat mir trotz 15-jähriger Berufserfahrung (BE) aus der Privatwirtschaft nur die Erfahrungsstufe 3 zugeordnet (TV-L, E10), also nur 3 Jahre meiner BE anerkannt, obwohl die Überschneidungsmenge zwischen bisheriger und neuer Tätigkeit sicherlich deutlich mehr hergeben würde. (Nur zum Vergleich: Bei damals parallelen Bewerbungen auf kommunale Stellen (TVÖD, Entgeltgruppen 10 bis 12) hatte man mir für Ingenieurstätigkeiten mit vergleichbarem Quereinstiegscharakter im Bewerbungsgespräch regelmäßig die Stufe 5 oder zumindest 4 mit verkürzter Laufzeit auf 5 angeboten, also rund 10 Jahre als förderliche BE anerkannt. In keinem der anderen BW-Verfahren wurde mir gesagt, dass bei 3 Schluss sei).  Hinzu kommt in der Angelegenheit noch a) der allgemein derzeitige Fachkräftemangel bei Ingenieuren, b) ein gewisser Personalnotstand in der Behörde und c) der Umstand, dass ich nach dem Vorstellungsgespräch wohl mit deutlichem Abstand auf Platz 1 vor den wenigen anderen Bewerbern rangierte. Wobei ich die Informationen zu den Punkten b und c erst nach Vertragsunterzeichnung durch Gespräche mit Kollegen bekam.

Ich habe das Jobangebot aufgrund anderweitiger Vorzüge wie z.B. Ortsnähe dann trotz des mäßigen Gehalts angenommen. Mein Anliegen ist nun, im Nachgang möglichst schnell in eine höhere Stufe zu kommen.
Mir ist klar, dass bei Neuanstellung eine Einstufung über 3 grundsätzlich eine Kann-Bestimmung darstellt, also Verhandlungssache ist (oder auch Willenssache), und ich das Ganze also mit Unterzeichnung des AV prinzipiell besiegelt habe. Selber schuld quasi.

ABER WAS NUN, wenn mir der AG im Zuge des Bewerbungsverfahrens, also noch vor Vertragsunterzeichnung falsche Gründe für die Stufe-3-Beschränkung genannt hat? Hintergrund ist folgender:
Während des Bewerbungsgespräches teilte mir die Personalstelle auf meine Nachfrage mit, dass „der TV-L (im Gegensatz zum TVÖD) eine höhere Einstufung als in Stufe 3 angeblich ausschließen würde“. Ich hatte im Anschluss aber recherchiert, dass dies nicht stimmt, sondern der TV-L in dieser Hinsicht identisch mit dem TVöD ist, also zwar kein Rechtsanspruch für den AN besteht, aber als Option zur Personalgewinnung – insbesondere bei Fachkräftemangel – durchaus zur Verfügung steht. Daher habe ich noch vor Vertragsunterzeichnung ein zweites Mal nachgehakt. Die ‚korrigierte‘ Begründung war nun dahingehend, dass die Beschränkung auf die Stufe 3 nicht im TV-L selbst beheimatet sei, sondern den allgemeinen Durchführungsbestimmungen unserer Behördeneinheit zum TV-L entspräche. Ich habe es damals bei dieser Auskunft bewenden lassen (letztlich auch um das Risiko im Rahmen zu halten, nicht doch noch eine Job-Absage zu bekommen). Mittlerweile habe ich diese Bestimmungen eingesehen. Da steht mit etwas anderen Worten das Gleiche wie im TV-L selbst, – vereinfacht gesagt nämlich, dass man von Behördenseite bei Neueinstellungen mit Einstufungen höher als Stufe 3 zwar sparsam umgehen sollte, diese aber durchaus eine gangbare Option sind.

Insgesamt könnte man also sagen, dass ich (als Laie) somit zweimal mit Falschinformationen (von einem Fachmann) ‚abgewimmelt‘ worden bin.
MEINE FRAGE ALSO: Könnte der Umstand dieser Falschinformation einen (rechtlichen) Ansatzpunkt für die rückwirkenden Anerkennung zusätzlicher förderlicher BE liefern und damit eine Höherstufung ab Anstellungsbeginn begründen (idealerweise 5, oder wenigsten 4 mit Laufzeitverkürzung), trotz des Umstandes dass eine Anerkennung wegen des Kannbestimmungs-Charakters nach AV-Unterzeichnung normalerweise eigentlich passé ist?
Und falls ja: Gäbe es Ausschlussfristen oder was sollte ich dabei noch beachten?

Falls also irgendjemand Ahnung oder Erfahrung zu dieser Fragestellung hat, würde ich mich sehr freuen, daran teilnehmen zu dürfen. Danke schon mal im Voraus für alle Rückmeldungen

Unknown

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Die Stufe verhandelt man vor Abschluss des Vertrages. Auf nachträgliche Änderung kann sich der AG einlassen, jedoch muss er das nicht. Erstmal denke ich, dass du Pech gehabt hast.
Suche dir einen anderen AG der dich nicht bereits am Anfang übers Ohr haut.

Organisator

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Ich glaube nicht, dass du im Privatrecht irgendeinen Anspruch darauf herleiten kannst, dass interne Kann-Vorschriften wie seitens des AG mit tariflichen Möglichkeiten umgegangen wird, auf dich angewandt werden.

Analog wäre der Fall, dass der von dir neu gekaufte TV bei MediaMarkt anderen Kunden günstiger verkauft werden würde, nur weil dann interne Rabattregelungen genutzt wurden und bei dir nicht.

Albeles

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Leider hast Du schlecht verhandelt. Probiere es über den §16.5 mit einer Stufenvorweggewährung bei deinem AG. Angebote von anderen AG sind da oft hilfreich und zeigen Dir den eigenen Marktwert. Mach dem AG klar, das Du nicht bereit bist, weiter für die Stufe 3 zu arbeiten. Er hat ja Möglichkeiten das zu korrigieren. Wenn nicht, musst Du die Kröte schlucken, oder gehen.

WasDennNun

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Während des Bewerbungsgespräches teilte mir die Personalstelle auf meine Nachfrage mit, dass „der TV-L (im Gegensatz zum TVÖD) eine höhere Einstufung als in Stufe 3 angeblich ausschließen würde“.
[...]
Falls also irgendjemand Ahnung oder Erfahrung zu dieser Fragestellung hat, würde ich mich sehr freuen, daran teilnehmen zu dürfen. Danke schon mal im Voraus für alle Rückmeldungen
Tja, bei uns würde so ein Quatsch vom im Gespräch beteiligten PR abgebügelt worden sein und dieser hätte dich darauf hingewiesen, dass du um mehr als Stufe 3 zu bekommen klipp und klar die Ansagen machen solltest, dass du sehr wahrscheinlich nicht für Stufe 3 kommen würdest.

So hast du dich halt von einem ahnungslosen und unfähigen Personaler verarscht.
Oder ein gewiefter Personaler hat erkannt, dass du trotzdem kommen würdest und damit hat er besser verhandelt als du.

Am Ende bleibt dir hier nur eine Zulage nach 16.5 einzufordern und flugs die Bewerbungsunterlagen wieder rauszuholen, falls sie dir nicht das Entgelt der Stufe 5 geben.

oder die Kröte schlucken

JahrhundertwerkTVÖD

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