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Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit

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peer80:

--- Zitat von: TitusPullo am 29.01.2023 22:09 ---Es geht um die Urlaubsansprüche aus 2022.
Ob das nun noch 5 oder 25 Tage wären ist dabei doch völlig irrelevant?

--- End quote ---

Genau das ist eben nicht irrelevant. Die 15 Monate beziehen sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bei der 5 Tage Woche. Was darüber hinaus geht bei tariflich höherem Anspruch muss wie vom AG mitgeteilt genommen werden oder verfällt.

WasDennNun:
Wenn ich es richtig verstanden habe: Wenn du 11Tag Resturlaub hast, dann verfallen 10Tage und der eine gesetzliche Tag bleibt bis 2024.

TitusPullo:
Aha, interessant. Alles Dinge, die ich nicht wusste. Normalerweise befasst man sich damit ja auch nie.... Danke.

Es sind noch 23 Tage Resturlaub aus 2022 vorhanden. Wenn ich euch nun richtig verstanden habe, würden davon 10 Tage verfallen und 13 Tage bis 2024 erhalten bleiben?

Korrekt?

SiegVibe:
Bei 23 Tagen Resturlaub sind 7 Tage gesetzlicher Urlaub genommen worden. 13 gesetzliche Tage verbleiben und unterliegen der 15-Monats-Regelung. Die restlichen 10 Tage sind tariflicher Mehrurlaub und verfallen spätestens zum 31.05.2023. Soweit also korrekt.

Die 15-Monats-Regelung gilt aber auch nur, soweit du im Jahr 2023 wegen dauerhafter Erkrankung den Urlaub nicht nehmen konntest. Bist du im November 23 wieder genesen, wird der Resturlaubsanspruch dem Anspruch des laufenden Jahres hinzugerechnet. Eine Übertragung bis zum 31.03.2024 erfolgt dann nur wieder auf Antrag bei Erfüllung der bekannten Kriterien.

Anderes Beispiel: Du hättest noch die 13 gesetzlichen Resturlaubstage und bist am 28.12.2023 wieder arbeitsfähig. Dann hättest du die Möglichkeit vom 28.12. - 30.12. (31.12. ist grundsätzlich ohne Urlaubseinsatz arbeitsfrei) 3 Tage frei zu nehmen. Machst du dies nicht, gilt ebenfalls für diese 3 Tage die Übertragungsregelung. Die restlichen 10 Tage sind automatisch übertragen und sind bis zum 31.03.2024 zu nehmen (sofern der AG über den Verfall informiert).

TonyBeagle:
Hallo zusammen,

hier mein Fall mit der Bitte um Auskunft.

Arbeitsunfähig vom 25.06.2020 – 08.12.2021
Urlaubsanspruch 2020:
30 Tage gem. § 26 TVÖD-S + 5 Tage Schwerbehinderung gem. § 208 SGB IX
Diese wollte ich ab 9.12.21 nehmen, aber es wurden 10 Tage gestrichen – nämlich der Mehrurlaub von 10 Tagen des § 26 TVÖD-S mit 30 Tagen gegenüber den 20 Tagen nach § 3 Bundesurlaubsgesetz.
Deshalb bekam ich nur 25 Tage statt 35 Tage.
Ein vorheriger Hinweis auf den eintretenden Verfall erfolgte nicht.
Eine rechtliche Begründung für die Streichung beam ich seit Dezember 2021 trotz mehrmaliger Nachfrage ebenfalls nicht, dazu sei man nicht verpflichtet.

Gibt es für den Verfall des tariflichen Mehrurlaubs eine Rechtsgrundlage/Rechtsprechung?
Im TVöD-S lese ich dazu direkt nichts konkretes.
Am Antreten meines Urlaubs aus dem Jahr 2020 bis zum 31.05.2021 war ich durch meine ununterbrochen fortdauernde Arbeitsunfähigkeit gehindert.
Nach Bundesurlaubsgesetz würde die 15-Monats-Frist gelten.
Der Personalratsvorsitzende ist der Meinung, die Streichung sei nicht rechtens.
Aktuell sehe ich nur noch die Möglichkeit meiner Klage vor dem Arbeitsgericht oder die Meinung des Arbeitgebers zu akzeptieren.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

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