Aus Interesse, ohne jegliche juristische Bildung und konkreten Anlass: Gilt die im Betreff genannte Frage wirklich so universell? Was ist zum Beispiel mit Ortskräften an Botschaften. Gelten für diese die selben Vorschriften bspw. für Mindestlohn, Urlaub, Personalvertretung, etc? Ist der Bund an seine inländischen Standards zur Behandlung von Personal auch bei ausländischem Personal im Ausland gebunden oder gilt lokales Recht der Botschaft oder nur Angebot und Nachfrage?