Liebes Forum,
ich arbeite in unbefristeter Festanstellung an einer Uni und möchte zum 01.04. gerne eine Stelle an einer FH (gleiche Stadt, beide TV-L) annehmen, sollte ich in den kommenden Tage die feste Zusage bekommen. Bezüglich der Kündigungsfrist bin ich nun grundsätzlich unsicher, ob meine Zeit als SHK an der gleichen Uni ebenfalls zur Beschäftigungszeit beim gleichen Arbeitgeber herangezogen wird? Hier meine Beschäftigungszeiten:
15.02.2018 - 31.08.2019 -> SHK, jeweils für 1 Semester befristet
01.09.2019 - 31.03.2020 -> Festanstellung befristet
01.04.2020 - jetzt -> Festanstellung unbefristet
Bei <5 Jahren würde die Kündigungsfrist ja 6 Wochen zum Quartalsende bedeuten, heißt, die Kündigung müsste bei der Uni bis spätestens 17.02.2023 eingegangen sein. Sollte die SHK-Zeit dazuzählen, wären am 15.02.2023 allerdings meine 5 Jahre Zugehörigkeit erreicht, weshalb die Kündigung bis zum 14.02.2023 eingehen sollte (anderenfalls verlängert sich meine Kündgigungsfrist 3 Monate zum Quartalsende). Ist das korrekt oder wird die SHK-Zeit nicht miteingerechnet?
Vielen Dank!