Autor Thema: Verstoß gegen Kernarbeitszeit  (Read 3735 times)

Mapaju2011

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Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« am: 18.01.2023 09:36 »
Hallo, ich habe letzte Woche eine Abmahnung bekommen.
Ich war zwischen Weihnachten und Sylvester arbeiten. Ich arbeite in einer Gemeinde.
Die Gemeinde war zwischen den Feiertagen geschlossen und ich an beiden Tagen allein in der Gemeinde arbeiten. An einem Tag hätte ich von 9-15 Uhr und an dem anderen Tag von 8-18 Uhr, ohne Pause, arbeiten müssen. Ich habe am 1. Tag von 8-14 Uhr und am 2. Tag von 7-17 Uhr gearbeitet.

Laut Abmahnung ist das ein verstoß gegen die Kernarbeitszeit und Dienstvereinbarung.
Die Veränderung der Arbeitszeit erfolgte selbstständig und ohne vorherige Zustimmung des Vorgesetzten, so steht es in der Abmahnung.
Ehrlich gesagt, habe ich nicht daran gedacht meinen Vorgesetzten zu fragen, ob ich an diesen zwei Tagen zeitlich anders arbeiten kann, da ich eh alleine und die Gemeinde geschlossen war.

Wie seht Ihr die Abmahnung?

Schmitti

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #1 am: 18.01.2023 09:59 »
Was wurde denn vorher vorgegeben, und wann, wie man mit der Arbeitszeit an den Schließtagen umgehen soll?

FearOfTheDuck

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #2 am: 18.01.2023 10:28 »
Wenn es keine Sonderregelungen gab für die betreffenden Tage und du tatsächlich gegen Kernarbeitszeit und DV verstoßen hast, ist die Abmahnung wohl gerechtfertigt.

Inwieweit man sie hätte aussprechen müssen, ist eine andere Frage. Vielleicht wäre ein bisschen Fingerspitzengefühl angebracht gewesen, vielleicht bist du mal der falschen Person auf den Schlips getreten, vielleicht gab es gute Gründe, die entsprechenden Zeiten besetzt zu wissen.

Ich persönlich halte die Abmahnung für überzogen.

WasDennNun

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #3 am: 18.01.2023 11:23 »
klingt gerechtfertigt,
 aber natürlich überflüssig und man fragt sich, was die da geritten hat und was sie mit dir vorhaben.

Vielleicht solltest du deinen AG abmahnen, dass er gegen das Gesetz verstößt, weil er dir keine Pause erlaubt hat.

Oder die Dienstvereinbarung anfechten, da die eine Pausenlose Kernarbeitszeit von 8-18 vorsieht, was bestimmt unzulässig ist und wenn sie dann als unzulässig festgestellt wird, dann könntest du evtl. die Abmahnung angreifen, da auf nicht korrekter DV basiert.

Coffee86

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #4 am: 18.01.2023 12:00 »
klingt gerechtfertigt,
 aber natürlich überflüssig und man fragt sich, was die da geritten hat und was sie mit dir vorhaben.

Vielleicht solltest du deinen AG abmahnen, dass er gegen das Gesetz verstößt, weil er dir keine Pause erlaubt hat.

Oder die Dienstvereinbarung anfechten, da die eine Pausenlose Kernarbeitszeit von 8-18 vorsieht, was bestimmt unzulässig ist und wenn sie dann als unzulässig festgestellt wird, dann könntest du evtl. die Abmahnung angreifen, da auf nicht korrekter DV basiert.

Ich frag mich auch .. wenn man alleine in einer Behörde arbeitet ... wäre eine Abmahnung nur "gerechtfertigt" wenn man gewisse Erreichbarkeiten zu spezifischen Zeiten abfedern muss. Ansonsten ist das reine Willkür - vielleicht rechtmäßig aber dann kann man sich ausmalen, dass man wohl nicht unbedingt den besten Stand in der Behörde hat und man wohl auch weiter nach Fehlern suchen wird.

Das mit den Pausen würde ich aber definitiv klären lassen. Zum Einen ob es eine Dienstvereinbarung dazu gibt und ob das rechtmäßig ist. Es gibt zwar Ausnahmen im ArbZG, aber grundsätzlich ist es eher unwahrscheinlich, das man alleine in einer Behörde sitzt und in der dann Pausen ausgeschlossen werden dürfen. Normalerweise sind Pausen verpflichtend zu nehmen.

BAT

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #5 am: 18.01.2023 12:18 »
Ich befürchte in diesem Laden war schon die Schließung nicht rechtmäßig.  ;)

tv-landschaft

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #6 am: 18.01.2023 12:26 »
Was steht denn in der DV zur Kernarbeitszeit? Wahrscheinlich 9-15 Uhr? Man lässt dich als einzige Person zwischen den Feiertagen dort antanzen und dreht dann noch kleinkariert einen Strick. Ich würde mir ernsthaft überlegen, ob ich nicht woanders einen Job finde, wo man als AN auf Augenhöhe mit dem AG ist. Klingt für mich leider auch so, als ob du da nicht den besten Stand hast und man nach Fehlern sucht. Rein formal ist es aber ein Verstoß.

Schokobon

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #7 am: 18.01.2023 16:19 »
Wie haben die das rausgefunden? Gab es berechtigte Zweifel, die einen Blick in das Zeiterfassungssystem gerechtfertigt haben?

Johann

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #8 am: 18.01.2023 16:42 »
Ich weiß nicht wie das bei dir ist, aber bei uns steht in irgendeinem vereinbarten Dokument, dass Anwesenheitszeiten nur mit hinreichend sinnvoller Begründung kontrolliert werden dürfen. Das wäre z.B. der Fall, wenn du normalerweise bspw. nur von 10-13 Uhr anzutreffen wärst und trotzdem alle zwei Wochen einen Tag Zeitausgleich machst.

Ich würde die Abmahnung entweder akzeptieren und mich mittelfristig nach einem neuen Job umsehen oder die Abmahnung mal zum Anwalt geben mit den oben genannten Hinweisen. Da solltest du dann wahrscheinlich rauskommen.

Minou

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #9 am: 18.01.2023 20:34 »
Das rechtssichere Gestalten einer Abmahnung ist gar nicht so einfach, wie sich viele AG das vorstellen. Es macht daher auf jeden Fall Sinn, die Abmahnung von eine RA / einer RAin mit vertieften arbeitsrechtlichen Kenntnissen prüfen zu lassen.

RsQ

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #10 am: 18.01.2023 23:26 »
Wie ist denn der Widerspruch zwischen "Die Gemeinde war geschlossen" und "ich habe gearbeitet" zu verstehen? War eine Schließung angeordnet? Oder was es nur eine faktische Schließung, indem alle anderen Urlaubstage genommen haben? War Arbeiten denn überhaupt "erlaubt"? Wer hat denn am arbeitsfreien Tag(!) den Verstoß festgestellt?

WasDennNun

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #11 am: 19.01.2023 07:40 »
Wie ist denn der Widerspruch zwischen "Die Gemeinde war geschlossen" und "ich habe gearbeitet" zu verstehen? War eine Schließung angeordnet? Oder was es nur eine faktische Schließung, indem alle anderen Urlaubstage genommen haben? War Arbeiten denn überhaupt "erlaubt"? Wer hat denn am arbeitsfreien Tag(!) den Verstoß festgestellt?
Welcher Widerspruch:
Wenn Aldi geschlossen hat, dann fallen dort ja auch weiterhin arbeiten an.
Korrekt hätte es wohl heißen sollen: Für den Publikumskontakt geschlossen, denke ich mal.
Und den verstoß erfasst doch das Zeiterfassungssystem, dazu muss doch keine vor Ort sein!

Aber solange Mapajou nicht mit den zur Beurteilung notwendigen Informationen (Ausgestallter der DV, Kernarbeitszeit, Zeitkonto? Abbummln während Kernzeit möglich? 8 h arbeiten angeordnet ohne Pause?? War PR beteiligt?....) rausrückt ist es halt alles spekulativ ob Abmahnung korrekt oder einfach nur "vergraulen" des AGs eines unliebsamen Angestellten

BAT

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #12 am: 19.01.2023 09:05 »

Ehrlich gesagt, habe ich nicht daran gedacht meinen Vorgesetzten zu fragen, ob ich an diesen zwei Tagen zeitlich anders arbeiten kann, da ich eh alleine und die Gemeinde geschlossen war.


Der abmahnungswürdige Verstoß ist doch eindeutig. Klarer Vorsatz, ist da nicht sogar eine Kündigung drin? Wir sind ja nicht beim Bürgergeld.  ;)

Schmitti

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Antw:Verstoß gegen Kernarbeitszeit
« Antwort #13 am: 19.01.2023 09:23 »
"Zwischen den Tagen" hatten die Verwaltungen doch, weil das am Ende "zwischen zwei fast normalen Wochenenden" war, nur geschlossen um Energie zu sparen. Wer da trotzdem den Rechner hochgefahren hat, hat also Mitschuld an dieser sagenumwobenen Energiekrise  ;D