Solche Fragen hier als theoretisches Konstrukt zu stellen, ist das eine. Das Abführmittel wird sicher auch dann hinreichend wirken, wenn man es statt „ab 16 Uhr“ erst um 17 Uhr schluckt.
Wenn man sich aber einen Physiotherapeuten sucht, der nur vormittags behandelt und obendrein 65 Kilometer vom Arbeitsort entfernt ist, muss man sich über eine ungehaltene Reaktion des Arbeitgebers nicht wundern. Jedenfalls dann nicht, wenn man dafür bezahlte Freistellung fordert.
In den Regionen, die ich kenne, haben Ärzte mindestens an 2 Tagen pro Woche Früh- und Abendsprechstunden, mein Zahnarzt behandelt Donnerstags bis 21 Uhr, meine Physio-Praxis vergibt Termine Mo-Fr von 8-22 Uhr und Sa 9-15 Uhr. Mein Hausarzt ist an 4 Tagen die Woche ab 7 Uhr ohne Termin zugänglich.
Die bezahlte Freistellung ist, wie spid zutreffend erläutert hat, eine subsidiäre Regelung für den Fall, dass die Behandlung ausnahmsweise mal in der Kernarbeitszeit stattfinden muss. Also für Akuterkrankungen und Behandlungen mit geringer Terminverfügbarkeit. Nicht aber für das Abholen eines Rezepts oder andere disponible Termine.