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Mitarbeiterüberwachung und Physiotherapie
KaiBro:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 18.01.2023 22:58 ---Dass die erforderliche Wegezeit mit eingeschlossen ist, hast du überlesen?
--- End quote ---
Nein, das habe ich nicht überlesen.
Trotzdem würde ich, wenn ich mich ganz normal ein- und ausstempel massiv Minusstunden aufbauen und insofern würde ich gern eine andere Lösung für dieses Problem finden.
SVAbackagain:
Da es sich um bezahlte Freistellung handelt, gibt es kein Problem.
clarion:
Hallo,
langfristig lebst Du wohl stressfreien, wenn Du Dir einen anderen Arbeitsplatz suchst,.
Kaiser80:
--- Zitat von: KaiBro am 18.01.2023 23:35 ---
Trotzdem würde ich, wenn ich mich ganz normal ein- und ausstempel massiv Minusstunden aufbauen und insofern würde ich gern eine andere Lösung für dieses Problem finden.
--- End quote ---
Du musst dein Recht in Anspruch nehmen und durchsetzen, sofern die von SVA getroffene "Annahme" der Geltung des TVÖD oder TV-L zutrifft.
Die Lösung "dieses" Problems, der Schilderung der "Überwachung", sowie im anderen Thread bezgl Urlaub lässt doch in der Tat auf dich heruntergebrochen nur ein Lösung zu. Ich würde für einen solchen AG jedenfalls nicht lange arbeiten
SVAbackagain:
TVÖD/TV-L schränken § 616 BGB ein, der Sachverhalt des Fragestellers ist jedoch einer, der von den Tarifpartnern ausdrücklich als Anwendungsfall einer Freistellung nach § 616 BGB vereinbart worden ist. Ansonsten gilt § 616 BGB ebenso, wenn er nicht tarif- oder arbeitsvertraglich abbedungen worden ist.
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